Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 14.12.2005 Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes

Die Grünen schlagen in ihrem Gesetzentwurf  vor, das Schleswig-holsteinische Schulgesetz dahingehend zu ändern, Eltern für jedes Kind, das sie in einer Klasse oder in einem Schuljahrgang haben, eine Stimme zuzurechnen.
Leider geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor, warum dieses ausgerechnet jetzt geändert werden soll. Ich gehe somit davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen als Teil der anstehenden Schulgesetz-Novelle aufzufassen sind. Dabei erscheint dem SSW wünschenswert, dass wir diese neuen Regeln dann auch einvernehmlich beschließen. Das wäre für die ehrenamtliche Elternarbeit an unseren Schulen allemal das beste Signal.

Verhehlen möchte ich aber auch nicht, dass wir von dem konkreten Vorstoß des Kollegen Hentschel nicht ganz überzeugt sind. In der Demokratie gilt der Grundsatz „eine Person eine Stimme“. Es gibt niemanden, dessen Stimmzettel in der Wahlurne größere Chancen hat, sich durchzusetzen. Das ist gut so! Es muss mit anderen Worten ausgesprochen gute Gründe geben, diesen Grundsatz zu verlassen, und die sehe ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf ehrlicherweise nicht.
Die Grünen wollen anscheinend die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen, weil sie nicht die Eltern als bestimmend begreifen, sondern die Schüler. Eltern, die also bei-spielsweise Zwillinge in einer Klasse haben, sollen laut Antrag auch zwei Stimmen ein-bringen können. Das verkehrt meines Erachtens das demokratische Prinzip der Elternver-tretung an den Schulen.

Leider ist es Praxis an vielen Schulen, dass nur eine Handvoll Eltern überhaupt zu den Elternversammlungen kommt. Einige Mütter und Väter lassen sich während der gesamten Schulkarriere der Sprösslinge überhaupt nicht an der Schule sehen; und das oftmals bei Kindern, die jede Unterstützung benötigen. Das ist schlimm genug, denn die Schule bestimmt den Alltag und die Zukunft der Kinder.

Elternvertretung ohne Eltern, das ist daher ein Problem, dem wir uns mit Nachdruck widmen sollten. Und es ist aus Sicht des SSW ein viel größeres Problem als die Frage, wie sich die Beteiligungsrechte von Eltern  - unter formalen Gesichtspunkten - so gerecht wie möglich abbilden lassen. Etwas hochtrabend formuliert gilt doch gerade in dem Bereich der Schule, dass Demokratie gelebt werden muss. Wer Demokratie nur als System betrachtet, hat schon von Anfang an verloren. Natürlich muss es auch „Spielregeln“ für Elternversammlungen und Elternbeiräte an Schulen geben. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass sich Eltern nicht in die Angelegenheit der Lehrer einmischen und dass Elternvertretungen selbständig ihre Angelegenheiten alleine regeln. – Mit dem Ziel, dass Elternhaus und Schule vertrauensvoll miteinander umgehen können.

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