Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 13.12.2002 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

Menschen mit Behinderung leben heute nicht in der Mitte unserer Gesellschaft. Sie sind noch in vielerlei Hinsicht davon ausgeschlossen. Um mit machen zu können, müssen sie aber erst in die Lage versetzt werden, überall dort zu sein, wo Menschen ohne Behinderung hinkommen. Dafür müssen noch viele Hindernisse abgebaut werden. Eben dieses will das Landesgleichstellungsgesetz erreichen.

Wenn es nach dem neuen Gesetz geht, sollen alle öffentlichen Gebäude zukünftig so ein­gerichtet werden, dass dort keine Barrieren für Menschen mit Behinderung mehr sind. So lautet wenigstens die gute Absicht. Leider wurde während der Ausschussberatung unsere Freude an dem neuen Gesetz dadurch geschmälert, dass in diesem Zusammenhang die „Konnexität“ entdeckt wurde. Barrieren stehen nun ein­­mal in Städten und Gemeinden und in vielen Fällen steht die kommunale Ebene in der Verantwortung, sie zu beseitigen oder zu vermeiden. Wir haben aber das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung. Da­nach muss das Land die Kommunen finanziell entschädigen, wenn es ihnen neue Aufgaben auferlegt. Das barrierefreie Bauen oder der Umbau zur Barrierefreiheit kosten erheblich. Angesichts der heu­tigen Finanzlage- das müssen wir erkennen- kann das Land die Barrierefreiheit nicht in dem Maße einfordern, wie wir es wünschen.

Trotz­dem ist das Landesgleichstellungsgesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn das Land kann zwar aus finanziellen Gründen den Abbau von Barrieren nicht verbindlich vorschreiben, aber das entlässt die Kreise, Städte und Gemeinden nicht aus der Verantwortung für die Menschen mit Behinderung. Mit der Barrierefreiheit geht es um die Umsetzung von Beschlüssen der Vereinten Nationen, die auch den Kommunen in Schleswig-Holstein eine moralische Verpflichtung auferlegen.

Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit mehr als der Abbau baulicher Hindernisse in öffentlichen Gebäu­den und im öffentlichen Raum. Barrieren sind z. B. ebenso die unsichtbaren Hürden, vor denen Gehörlose stehen. In diesem Sinne beinhaltet das Gleichstellungsgesetz sogar eine kleine Revolution. Denn mit diesem Gesetz wird endlich die Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Bei diesem wie in anderen Punkten könnte die praktische Umsetzung sicherlich konsequenter sein. Aber auch hier gilt: Das neue Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt.

Häufig ist es so, dass nicht behinderte Menschen die Barrieren und die Benachteiligungen erst gar nicht sehen. Deshalb benötigen Menschen mit Behinderungen die Unterstützung von Personen, welche die Welt mit ihren Augen sehen. Der wichtigste Mensch in Schleswig-Holstein ist in diesem Zusammen­hang der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Er leistet eine enorme Arbeit für die Betroffenen, die wir gar nicht hoch genug einschätzen können.

Der Landesbeauftragte ist auch Gegen­stand des neuen Gesetzes. Seine Stellung wird abgesichert, so dass er weiterhin weisungsunabhängig bleibt. Ein Wermutstropfen bleibt, dass es – wieder auf Grund des Konnexitätsprinzips – nicht mög­lich ist, die Einrichtung von kommunalen Behindertenbeauftragten vorzuschreiben. Auch hier bleibt vorerst lediglich die Hoffnung, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht nur „Dienst nach Vorschrift“ machen. Sie sollten von sich aus auch die Initiative ergreifen, um die behinderten Menschen in ihrer Umgebung ein Stück weit in die Gesellschaft hereinzuholen.

Das Gleichstellungsgesetz hat viele positive Seiten und manche problematischen Aspekte. Insgesamt stoßen die guten Absichten häufig an die harten, unüberwindbaren Barrieren der finanziellen Realität. Insofern sind die Mängel dieses Gesetzes nicht zuerst Ausdruck eines fehlenden Willens sondern fehlender Mittel. Der SSW begrüßt ausdrücklich die Absicht, den Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein das Führen eines selbstbestimmten Lebens und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. In unserer Gesellschaft muss der Vordereingang für die Menschen mit Behinderung erst noch geöffnet werden. Allzu häufig werden sie nur über die Rampe am Lieferanteneingang hereingelassen. Das können wir hoffentlich in den kommenden Jahren ändern. Es ist jedenfalls erfreulich, dass der Ausschuss bereits vereinbart hat, es nicht beim vorliegenden Gesetzentwurf zu belassen, sondern beharrlich weiter für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung zu arbeiten.

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