Rede · 16.06.2004 Gesetz zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten

Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, wie schwierig und oft auch problematisch es ist, die Vorschläge von Strukturkommissionen, die verstärkt Privatisierungen fordern, in der Praxis umzusetzen. Denn das Gesetz zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten soll die gesetzliche Grundlage für die gewünschte Privatisierung der psychatrium GRUPPE und der Fachklinik Schleswig schaffen. In beiden Fällen handelt sich um öffentliche Aufgaben, die in Zukunft von Dritten wahrgenommen werden sollen. Doch während es bei der psychatrium GRUPPE um eine 100% Privatisierung geht, war bei der Fachklinik Schleswig unter Berücksichtigung der besonderen Wirtschaftslage der Region bisher eine freihändige Fusion mit dem Martin-Luther-Krankenhaus, das dem Kreis Schleswig-Flensburg gehört, vorgesehen.

Der SSW war Anfang März sehr darüber erleichtert, dass das Land und der Kreis Schleswig-Flensburg sich auf eine Fusion der Fachklinik Schleswig mit dem Martin-Luther-Krankenhaus verständigen konnten. Wir sahen die Einigung als Signal dafür an, dass die Schleswiger weiterhin eine gute, wohnortnahe Krankenversorgung behalten und die Arbeitsplätze in Schleswig bleiben. Deshalb haben wir auch die Beteiligten gelobt, die es trotz der verfahrenen Situation geschafft hatten, eine gemeinsame Lösung zu finden. Daher ist es um so bedauerlicher, dass es jetzt drei Monate nach der Absichtserklärung doch rechtliche Probleme geben soll. Anscheinend wird nach EU- Recht verlangt, dass der Verkauf bzw. die Übernahme des Landes­krankenhauses europaweit ausgeschrieben werden muss. Im vorliegenden Gesetz­entwurf weist die Landesregierung ebenfalls darauf hin, dass der beabsichtigte frei­händige Verkauf der Fachklinik Schleswig unter beihilfe- und vergaberechtlichen Gesichts­punkten und möglicherweise auch in kartellrechtlicher Hinsicht bedenklich sei. Das ist aus unserer Sicht eine ganz böse Überraschung und daher stellt sich die ganze Situation neu dar.

Denn der SSW lehnt eine europaweite Ausschreibung in Verbindung mit der Zusammenlegung der Fachklinik und des Martin-Luther-Krankenhauses (MLK) in Schleswig ab. Wir wollen eine sichere regionale Lösung, bei der die Schleswiger Kliniken zusammengehen. Eine offene Ausschreibung bezüglich der Übernahme der Fachklinik kann dazu führen, dass dies Ziel nicht erreicht wird. Der Sinn des Verkaufs der Landes-Fachklinik war aber gerade, dass dadurch die Arbeitsplätze der Schleswiger Kliniken und die örtliche Krankenversorgung gesichert werden sollten. Bei einer offenen Ausschreibung der Fachklinik wäre aber weder das eine noch das andere garantiert.

Deshalb fordern wir die sofortige Wiederaufnahme der Verhandlungen. Wenn eine EU-weite Ausschreibung unvermeidbar ist, dann müssen das Land und der Kreis Schleswig-Flensburg unverzüglich wieder Verhandlungen aufnehmen, um einen anderen Weg zu finden. Weil die Landesregierung noch in der Prüfung ist, ob zur Veräußerung der Fachklinik Schleswig ein europaweites öffentliches Verfahren durchgeführt werden soll, hat sie den vorliegenden Gesetzentwurf insoweit ergebnisoffen formuliert. Hier möchte ich ganz klar deutlich machen: Diese Vorgehensweise kann der SSW nicht unterstützen. Wenn der Landtag das Gesetz verabschiedet, möchten wir ganz genau wissen, welche Folgen dies für die Fachklinik Schleswig und das Martin-Luther-Krankenhaus hat. Dies gilt natürlich auch für den Verkauf der Psychatrium GRUPPE und deshalb fordern wir in beiden Fällen eine Anhörung.

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