Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.09.2008 Gesetzentwürfe zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Das Bundesverfassungsgericht hat die Länderregelungen zum Raucherschutz in Gaststätten wieder einkassiert. Die Begründung ist recht einfach: Durch den Staat darf in den Wettbewerb nicht so eingegriffen werden, dass der Wettbewerb verzerrt wird. Wir haben dieses ebenfalls schon als SSW deutlich gemacht. Es kann nicht sein, dass Gaststätten bevorzugt werden, in dem sie Sonderregelungen erhalten, die das Rauchen wieder ermöglichen. Der Staat hat in den Wettbewerb eingegriffen, indem er die großen Restaurants bevorzugt: sie können einen Raucherraum ausweisen und damit den Gästen den altbekannten Zustand anbieten. Einraumgaststätten konnten dies beispielsweise nicht und fielen deshalb hinten runter. Der Gaststättenverband hat diese ungleiche Situation unter den Anbietern paradoxerweise durch seine Lobbypolitik selbst heraufbeschworen. - Nun muss alles wieder korrigiert werden und wir sind wieder beim alten Stand angekommen. Allerdings haben wir hier nicht nur eine, sondern zwei Alternativen offen, wie wir das Problem angehen könnten.

Was wir brauchen ist eine transparente, für alle gleichlautende und praktikable Lösung. Wir müssen uns entscheiden zwischen „Raucherlaubnis: ja!“ und „Raucherlaubnis: nein!“ Schaffen wir wieder komplizierte Lösungen, dann schaffen wir mehr Bürokratie und das wollen wir als SSW nicht. Deshalb ist es ein verkehrter Weg, den Nichtraucherschutz durch komplizierte Ausnahmen wieder auszuhöhlen. Ehrlicher wäre es, wenn man deutlich sagen würde, dass man andere Rechte und individuelle Freiheiten höher ansiedelt als den Gesundheitsschutz nicht rauchender Mitmenschen. Zu diesem Schluss kann man kommen und darf man kommen. Aber man sollte nicht auf ein Gesetz den Titel „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ schreiben und dann massenhaft Ausnahmen zulassen, wie es die FDP macht.

Entweder uns ist der Schutz jedes Menschen im öffentlichen Raum gleich viel wert oder eben nicht. Wenn wir aber feststellen, dass der Gesundheitsschutz ein so hohes Gut ist, dass wir handeln müssen, dann muss dieser Gesundheitsschutz in großen wie in kleinen Kneipen, in Restaurants und auch auf Zeltfesten gelten. Nur aufgrund der Tatsache, dass ein Fest ein so genanntes Traditionfest ist, dürfen wir nicht vom konsequenten Gesundheitsschutz abweichen, sonst sind wir inkonsequent und die Bürgerinnen und Bürger würden dies mit Sicherheit nicht verstehen.

Für uns als SSW galt immer folgende Maxime: im öffentlichen Raum wird konsequent der Nichtraucherschutz durchgeführt. Rauchen im privaten Kreis dagegen bleibt unberührt. Der SSW hat diesen klaren, eindeutigen und für alle nachvollziehbaren Nichtraucherschutz immer unterstützt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Ich möchte sie trotzdem noch einmal wie schon in einer der Vorgängerdebatten zu diesem Thema vortragen: Erstens: Die Zahl derjenigen, die durch Passivrauchen belästigt und möglicherweise gesundheitlich geschädigt werden, sinkt durch ein Rauchverbot im öffentlichen Raum dramatisch. Das gilt für Kellner, Serviererinnen und Köche gleichermaßen wie für die Gäste. Damit wird also das Ziel des Gesundheitsschutzes umfassend erfüllt.

Zweitens: Eine eindeutige Regelung erleichtert den Ordnungsbehörden die Umsetzung des Nichtraucherschutzes.
Drittens: Ein konsequenter Nichtraucherschutz gewährleistet die gleichen Konkurrenzbedingungen für alle gastronomischen Anbieter. Es spielt weder eine Rolle, wie viele Quadratmeter eine Kneipe oder ein Restaurant hat, noch welche Art von Fest gerade veranstaltet wird.
Viertens: Die konsequente Regelung ist unschlagbar in Sachen Gesundheitsschutz, denn allen Beteiligten wäre deutlich geworden, dass es die Politik ernst meint mit einem wirkungsvollen Nichtraucherschutz.

Leider hat sich die große Koalition noch nicht auf eine solche vernünftige Regelung einigen können. Es besteht aber jetzt die Möglichkeit, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Wir haben die Wahl, ob wir einen konsequenten Nichtraucherschutz wollen oder nicht. Wenn wir ihn wollen, dann brauchen wir ein Gesetz, das klar und eindeutig das Rauchen in gastronomischen Betrieben untersagt. Wollen wir diesen konsequenten Schutz nicht, wäre kein Gesetz zu beschließen immer noch besser, und ehrlicher als der Schweizer Käse, den uns die FDP vorgelegt hat.

Wir als SSW stehen zum Schutz der Gesundheit der Menschen in unserem Land und wir können mit einem konsequenten Gesetz dazu beitragen, dass es vielen Menschen besser geht und alle Betriebe die gleichen Bedingungen vorfinden. Das hat nichts mit Bevormundung von Gästen oder Betrieben zu tun, sondern mit politischer Verantwortung für die Gesundheit der Menschen.

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