Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 18.06.2013 Gesetzentwürfe zur Landes- und Raumordnungsplanung sowie Antrag zu einer gemeinsamen Landesplanung mit Hamburg

Häufig wird über zu viel Planung geklagt - zu weilen zu recht. Bedenkt man aber, die vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüche und Interessen, die an den Raum gestellt werden, wird schnell deutlich, dass wir eine übergeordnete Planung brauchen.
Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Landesplanungsgesetz bekommt das Land ein rechtliches Instrument, um unser Land für die Zukunft zu gestalten. Wir brauchen dieses übergeordnete Planungsinstrument, um eine zukunftsorientierte Planung zu ermöglichen, die alle Anforderungen, die an unser Land und seine Regionen gerichtet sind, aufgreift und gegeneinander abwägt.
Wer dies so will, der muss aber auch bereit sein und den Mut aufbringen, grundlegende Planungsvoraussetzungen neu zu betrachten und gegebenenfalls alte Zöpfe abschneiden.

Die Neugestaltung der regionalen Planungsräume ist die planungsrechtlich wichtigste Änderung, die mit dem Entwurf verfolgt wird. Die bisherigen fünf Planungsräume sind eine Einteilung aus den 1970’er Jahren. Mit der vorgeschlagenen Neuordnung von fünf auf künftig drei Planungsräume bildet sich nun auch in der Raumordnung ab, was in der Praxis - ob in Kultur, Wirtschaft oder Verkehr - längst Realität ist. Es ist also an der Zeit, die Planungsräume anzupassen.
Die Verringerung der Planungsräume hat auch den Effekt, dass sich die Zahl der Verfahren entsprechend verringert. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Diese Maßnahme ist somit auch ein direkter Beitrag zur Entbürokratisierung und Aufgabenüberprüfung.

Die stärkere Orientierung an raumordnerischen Kriterien und die Orientierung an bestehende Regionen wird durch den neuen Zuschnitt unterstützt. Dadurch stärken wir den Landesteil Schleswig, die Kiel-Region sowie die Metropolregion. Zudem berücksichtigt das sogenannte „Dreier-Modell“ in dem Neuzuschnitt stärker den Verlauf der Landesentwicklungsachsen des LEP. Aber auch Aspekte wie Stadt-Umland- und Pendlerverflechtungen oder regionale Kooperationen werden durch den Neuzuschnitt gestärkt.

Für den nördlichen Landesteil Schleswig bleibt alles beim Alten. Daher wird es auch weiterhin darum gehen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark in nahezu allen Bereichen zu intensivieren. Hier schlummern gewiss noch ungeahnte Möglichkeiten. Diese Potentiale müssen gehoben werden.

Die Stadt Neumünster bleibt aufgrund der bestehenden Verflechtungen mit den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde Teil der Region Kiel. Aufgrund ihrer ebenfalls intensiven Zusammenarbeit mit Hamburg, wird Neumünster als Oberzentrum künftig eine Brückenfunktion zwischen dem nördlichen und dem südlichen Planungsraum wahrnehmen.

Durch die Zusammenlegung der bisherigen drei südlichen Planungsräume zu einem gemeinsamen Planungsraum kann die Metropolregion Hamburg ihre Aktivitäten in und Kooperationen mit der Hansestadt Hamburg künftig noch besser verzahnen.
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den Antrag der FDP eingehen, der das Ziel verfolgt, mittelfristig zu einer gemeinsamen Landesplanung mit Hamburg zu kommen.
Die FDP verspricht sich davon, die Chancen des norddeutschen Wirtschaftsraumes zu erhöhen und die vorhandenen Potentiale der norddeutschen Kooperation besser als bisher nutzen zu können.
Die Metropolregion Hamburg ist der Wirtschaftsmotor im Norden und sie ist von großer Bedeutung auch für ganz Schleswig-Holstein. Das ist unbestritten.
Und weil dies so ist, gibt es bereits seit langem eine umfangreiche Zusammenarbeit in der Metropolregion. Neben der Hansestadt Hamburg sind auf Schleswig-Holsteinischer Seite sieben Kreise sowie die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster Partner. Diese Kreis- und länderüberschreitende Zusammenarbeit beruht auf den Prinzipien Konsens und Freiwilligkeit. Das bedeutet: Man bündelt bereits die Kräfte und arbeitet erfolgreich und nachhaltig in den verschiedensten Themenfeldern zusammen.
Genau dies wird sich künftig in der Schleswig-Holsteinischen Raumordnung widerspiegeln.

Daraus jetzt den Schluss ziehen zu wollen - wie es die FDP tut - dies müsse in einer gemeinsamen Landesplanung formalisiert werden, halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zielführend. Zu meinen, dass man den Wirtschaftsraum stärkt, indem man den Ländern eine gemeinsame Landesplanung überstülpt, halte ich für einen Trugschluss.
Die Strukturen beider Länder können unterschiedlicher nicht sein. Entsprechend sind auch die landesplanerischen Grundlagen und Interessen beider Länder unterschiedlich.

Ein weiterer Schwachpunkt im Antrag der FDP ist die eingeschränkte Sichtweise auf die Landesplanung. Es ist bezeichnend, dass die FDP nur den wirtschaftlichen Aspekt der Metropolregion im Focus hat und alle anderen landesplanerischen Belange außer Acht lässt.
Raumordnung ist mehr, als nur wirtschaftliches Wachstum. Darüber hinaus gehören zur Raumordnung auch Themen wie Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen oder Sicherung der Daseinsvorsorge sowie die Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Erfordernisse.
Raumordnung ist eine Querschnittsaufgabe, die die unterschiedlichen Interessen koordiniert und gegeneinander abwägt.

Was die FDP will, ist eine Verbesserung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Das erreichen wir aber nicht, indem wir eine gemeinsame Landesplanung machen. Dann sollten wir eher auf die vorhandenen Strukturen schauen, ob diese noch den Anforderungen entsprechen. Und genau das tun wir mit er Neueinteilung der Planungsräume.

Durch den neuen Zuschnitt der Planungsräume in Schleswig-Holstein, sehe ich insbesondere für den südlichen Planungsraum die Chance, die Aspekte der Kooperation mit Hamburg stärker in den Focus zu rücken. Wir stärken sozusagen die bereits vorhandenen Strukturen. Das ist der richtige Weg.

Gleiches sehen wir natürlich auch für den nördlichen Planungsraum, im Verhältnis zu Dänemark. Auch dort sollte das Ziel der Kooperation sein, in größeren Einheiten zu denken und zu planen, um gemeinsame Stärken noch besser auszuarbeiten und Schwächen abzubauen, indem die vorhandenen Entwicklungspotentiale besser ausgearbeitet und gehoben werden. Wir sehen den nördlichen Landesteil als gleichberechtigten Kooperationspartner von Süddänemark.

Der Prozess des Neuzuschnitts der Planungsräume, hat nicht im luftleeren Raum stattgefunden. Neben dem förmlichen Beteiligungsverfahren hat es darüber hinaus ein Forum gegeben, wo die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Vorschläge präsentiert hat und zur Diskussion gestellt hat. Der hier vorliegende Entwurf ist ein Produkt eines ersten Dialogprozesses, der bereits stattgefunden hat. Nun gehen wir damit ins parlamentarische Verfahren.

Wie bereits gesagt, hat die Raumordnungsplanung Auswirkungen auf alle Bereiche der hier im Land lebenden Bevölkerungsteile - also auch auf die hier im Land lebenden nationalen Minderheiten.
Aus diesem Grund war es immer ein Bestreben des SSW, dass dies entsprechend im Landesplanungsgesetz berücksichtigt wird. Daher ist es nach Auffassung des SSW nur logisch und folgerichtig, wenn der Kreis der Anzuhörenden, um die hier lebenden nationalen Minderheiten der Dänen, Friesen sowie Sinti und Roma erweitert wird, um ihnen die Möglichkeit der Beteiligung einzuräumen.
Es ist darüber hinaus begrüßenswert, dass künftig Vertreter der nationalen Minderheiten im Landesplanungsrat vertreten sein werden. Damit bekommen die drei in Schleswig-Holstein lebenden, landesspezifischen Minderheiten künftig ein Mitspracherecht bei den Raumordnungsplänen und damit reellen Einfluss auf die gemeinsame Entwicklung der Landesplanung.
Die Minderheiten haben viel zu bieten und nicht nur die kulturelle Kompetenz, ist ein Pfund mit der sie wuchern können. Von daher halte ich diesen Schritt für überfällig. Dies ist ein Beitrag gelebter Minderheitenpolitik.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung ist regional abgewogen, orientiert sich an den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte und er bindet zum ersten Mal die nationalen Minderheiten mit ein. Somit ist das Werk schon jetzt rundum gelungen.

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