Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 28.09.2012 Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des Schulgesetzes

Mit unserem Moratorium zum Schulgesetz haben wir ja bekanntlich für viel Unruhe im oppositionellen Lager gesorgt. Dies hat in den vergangenen Wochen zu einer ganzen Reihe von Vorwürfen durch die bildungspolitischen Sprecher geführt. Vorwürfe, die ich nicht ganz nachvollziehen kann und die teilweise auch völlig haltlos sind. So hieß es, wir würden den von uns angekündigten und begonnenen breiten Dialog nicht ernst nehmen. Entsprechend wurde an der Bildungskonferenz, die vom überwiegenden Teil der Anwesenden als sehr offen und konstruktiv empfunden wurde, kein gutes Haar gelassen. So konnten wir zum Beispiel einer Pressemitteilung der CDU vom 8. September entnehmen, dass „Frau Professor Dr. Wendes Vorlesung unsere Schulen nicht einen Deut besser macht.“

Fragt man die unmittelbar Beteiligten, ergibt sich dann doch ein etwas anderes Bild: Sie sehen einen Lichtblick an dem sonst so trüben Bildungshimmel, an dem die von schwarz-rot und schwarz-gelb geschaffenen Bildungsangebote zu einem wilden Durcheinander geführt haben. Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Eltern und nicht zuletzt die Schulträger haben diese chaotischen Verhältnisse satt. Und aus diesem Grund haben viele die Bildungskonferenz genutzt, um endlich wieder über Inhalte anstatt über Strukturen zu reden. Wir lernen daraus vor allem eins: Der für die Novellierung des Schulgesetzes von uns vereinbarte Zeitraum, kann und muss durch ein Moratorium verlängert werden. Wir brauchen diese Zeit, um ausführlich mit allen Beteiligten zu sprechen. Die Bildungskonferenz war nur der Auftakt. Gerade weil wir den hier begonnenen konstruktiven Dialog mit den Akteuren und ihre Bedürfnisse ernst nehmen, brauchen wir dieses Moratorium. Es ist nur konsequent, wenn wir jetzt den Pausenknopf drücken, um das Bildungschaos gründlich zu durchleuchten und Schritte in die falsche Richtung zu vermeiden.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nehmen wir ganz gezielt Einfluss auf zwei Dinge, die ungebremst zu weiteren Unsicherheiten und Problemen führen würden: Zum einen soll die Möglichkeit, weitere abschlussbezogene Klassenverbände an Gemeinschaftsschulen einzurichten, verhindert werden. Denn abschlussbezogene Klassen entsprechen gerade nicht der Idee des gemeinsamen Lernens und haben mit dem Kern der Gemeinschaftsschule rein gar nichts zu tun. Jeder hier weiß, dass sie nur zum Ziel hatten, das gemeinsame Lernen zu schwächen und die Hauptschule durch die Hintertür wieder einzuführen. Genau dieser Ansatz in dieser Schulform wird aber von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ausdrücklich gewünscht. Indem wir abschlussbezogene Klassenverbände verhindern und die von schwarz-gelb kassierten Differenzierungsstunden zurückgeben, können Gemeinschaftsschulen also wieder ihrer Kernaufgabe nachgehen. Offensichtlich ist diese deutliche Stärkung des gemeinsamen Lernens von der Opposition nicht gewollt. Aber in den Augen dieser Koalition sind wir damit auf dem richtigen bildungspolitischen Weg.

Wir stehen zum Zwei-Säulen-Modell aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Mit dem zweiten Punkt unseres Entwurfs wollen wir auch im Gymnasialbereich zusätzliche Unsicherheiten vermeiden. Deshalb sollen bestehende G8 Gymnasien keinen neunjährigen Bildungsgang einführen und G9-Gymnasien nicht zu Y-Modellen wechseln dürfen. Denn nicht nur mit Blick auf die Gemeinschaftsschule sondern auch für die Gymnasien wurden in der Vergangenheit zu viele Sonderwege ermöglicht. Dies hat letztlich dazu geführt, dass Gemeinschaftsschule und Gymnasium von Ort zu Ort verschiedenes bedeuten können. Diese Entwicklung und die damit verbundene Unsicherheit wollen wir begrenzen, bis wir gemeinsam mit den Betroffenen eine endgültige Entscheidung gefunden haben.

Abschließend will ich noch auf eins hinweisen: Bis 2014 besteht für keine einzige Schule hier im Land der Zwang, die Struktur zu ändern. Es ist im Gegenteil sogar so, dass nicht nur existierende G9- und Y-Gymnasien, sondern auch die abschlussbezogenen Klassen an den Gemeinschaftsschulen Bestandsschutz bekommen. Gemeinschaftsschule und Gymnasium sind und bleiben die zwei Säulen, auf die wir bauen. Auf dieser Grundlage werden wir gemeinsam mit allen Akteuren, die dazu bereit sind, an Inhalten arbeiten, um dann zum Schuljahr 2014/2015 ein gutes Schulgesetz im Dialog mit den Betroffenen zu beschließen.

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