Rede · 16.12.2011 Gesetzentwurf zur Änderung der landesplanungsrechtlichen Vorschriften

Die räumliche Entwicklung des Landes mit seinen Zielen und Grundsätzen ist Aufgabe der obersten Landesplanungsbehörde. Dazu gehören die Landesplanung sowie die Regionalplanung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun eine Stärkung der kommunalen Ebene verfolgt. Die Erstellung der Regionalpläne soll, nach dem Willen der Landesregierung, auf die Kreise und kreisfreien Städte der jeweiligen Regionalräume Übertragen werden. Der SSW ist stets ein Befürworter gewesen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Denn häufig ist es so, dass Entscheidungen vor Ort aufgrund der geografischen Nähe einfacher und schneller zu treffen sind. In diesem Sinne scheint die Aufgabenübertragung im ersten Moment zweckmäßig. Auch wenn sie, Aufgrund des Konnexitätsprinzipes, dadurch Mehrausgaben in Höhe von Rund 750.000€ für das Land verursacht.

Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kreise und kreisfreien Städte der jeweiligen Planungsräume sich darauf verständigen, wer von ihnen künftig mit der Aufgabenübertragung betraut werden soll, den Regionalplan aufzustellen und zu ändern. Der ausgewählte Kreis oder die kreisfreie Stadt sind dann für die gesamte Umsetzung verantwortlich. Zudem wird die Genehmigung der Flächennutzungspläne auf die dann zuständige Behörde der kommunalen Ebene übertragen.
Nach Erstellung des Regionalplanes müssen alle jeweiligen Kreistage und Stadtvertretungen der kreisfreien Städte der Satzung zustimmen. So will es die Landesregierung.

Das verfolgte Ziel der Landesregierung, die kommunale Ebene zu stärken, geht bereits lange vor in Kraft treten des Gesetzes, nach hinten los. Die Landesregierung schafft mit ihrem Gesetzentwurf eine Konkurrenzsituation auf der kommunalen Ebene, die dem Ganzen mehr schadet als nutzt. Es entsteht ein Kampf um die Planungshoheit zwischen den Kreisen und den kreisfreien Städten in den Planungsräumen. Wer übernimmt die Trägerschaft der Regionalplanung? Im Planungsraum V wird es eine Konkurrenzsituation zwischen den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg geben. Für den Planungsraum II gilt das gleiche. Der Kreis Ostholstein und die Stadt Lübeck müssen sich auf einen Träger einigen. Die politischen Ränkespiele sind bereits in vollem Gang, so hat in Ostholstein die CDU-Kreistagsfraktion bereits angekündigt, die Vorstellung „ihres“ Landrates zu unterstützen, dass der Kreis Ostholstein zuständiger Träger sein soll. Die Claims werden jetzt abgesteckt und jeder wird versuchen, die Trägerschaft für die Planung an sich zu reißen.
Der Städtetag hat sich bereits zu diesem Gesetzentwurf geäußert - und er spart nicht an der Kritik.

Darüber hinaus geht aber auch die Fachlichkeit verloren. Die Landesplanung ist Landessache und dort haben wir auch die Kompetenz. Die bisherigen Erfahrungen sind nicht so schlecht wie man immer annimmt und die Beteiligung der kommunalen Ebene funktioniert.
Was aber fehlt, ist dass die Umsetzung und die Genehmigungsverfahren bezüglich Regionalplanung ausschließlich auf die kommunale Ebene verlagert werden. Das wäre eine wirkliche Stärkung der kommunalen Ebene. Das Land muss planen und die Kommunen müssen umsetzen. Das wäre der richtige Weg.

Mit diesem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf treibt die Landesregierung einen Keil in die Planungsräume. Sie gibt sich nach außen großzügig, indem sie behauptet die kommunale Ebene stärken zu wollen, doch wie Destructivus säht sie Zwietracht und Streit.
Und die Oberste Landesplanungsbehörde, als unabhängige Fachaufsicht, wird künftig fehlen und somit fällt die Fachlichkeit hinten runter.
Für nix ist Geld da, aber diesen Blödsinn lässt sich die Landesregierung 750 Tsd. Euro kosten. Besser kann man Verschwendung nicht dokumentieren.

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