Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.03.2004 Gestaltung „Deutsch-Deutscher Grenzweg“

Die Gestaltung des "Deutsch-Deutschen-Grenzweges" oder des "Grünen Bandes" ist eine Aufgabe, die es in sich hat. Hier spielen historische, naturschutzfachliche und touristische Gründe mit ein, die es auf einer Strecke von fast 1.400 Kilometern - von der Ostsee bis Hof im Dreiländereck - zu koordinieren gilt.

Über 40 Jahre hat dieser Grenzweg nicht nur Deutschland, sondern durch den Eisernen Vorhang die Welt geteilt. Nun droht er in Vergessenheit zu geraten, und dies darf natürlich nicht geschehen.

Allem voran hat natürlich der historische Aspekt dieses Grenzweges die größte Bedeutung. Aber auch aus naturschutzfachlichen Gründen hat der Grenzweg mittlerweile an internationaler Bedeutung gewonnen. Im Laufe der Jahrzehnte der Trennung, konnte sich dort entlang der Grenze eine langgestreckte Kette von seltenen Biotopen ungestört entwickeln, die es jetzt zu schützen gilt. Eine flächendeckende Bestandsaufnahme des "Grünen Bandes" von 2001 belegt, dass dort insgesamt 109 Biotoptypen vorkommen, von denen knapp die Hälfte als "gefährdet" eingestuft sind. Auf diesen Zustand hat Bundesumweltminister Trittin im Juli letzten Jahres bereits hingewiesen. Und er hat die Länder eindringlich aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen und Schutzgebietsausweisungen vorzunehmen, um das längste Biotopverbundsystem Mitteleuropas zu sichern. Aus diesem Anlass hat er auch den betroffenen Bundesländern angeboten, die bundeseigenen Flächen unendgeldlich an sie zu übertragen. Mit diesem Schachzug hat sich die Bundesregierung geschickt aus ihrer Verantwortung gezogen.

Doch nun gilt es, unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Aspekten, den Deutsch-Deutschen-Grenzweg für historisch und touristisch Interessierte erlebbar zu machen.

Leider macht der Bericht der Landesregierung deutlich, dass es derzeit von schleswig-holsteinischer Seite kein Angebot in Bezug auf den ehemaligen Grenzweg gibt. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da der Grenzverlauf vorwiegend durch oder in Gewässern stattgefunden hat und nur ein geringer Anteil an Landwegen existiert. Eine durchgehende Streckenführung zur touristischen Nutzung ist so nicht möglich.

Daher ist es begrüßenswert, dass das Herzogtum Lauenburg und die Planungsregion Westmecklenburg beabsichtigen, den ehemaligen Grenzweg im Rahmen regionaler Rundtouren in die Radwegenetze einzubinden und auf vorhandene Sehenswürdigkeiten wie Mahnmale, Grenzmuseen und Natur hinweisen.

Der SSW unterstützt die Landesregierung in ihrer Auffassung, dass Konzepte "von unten heraus" erarbeitet werden müssen. Aber der Bericht macht deutlich, dass Instandsetzungsmaßnahmen der Wege, Beschilderung und insbesondere eine umfassende Aufarbeitung der zeitgeschichtlich relevanten Stationen mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden sind. Die Frage ist also: Inwieweit ist die Umsetzung eines solchen Projektes - das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt - vom Kreis Herzogtum Lauenburg zu leisten?

Die Frage ist aber auch, inwieweit die betroffenen Bundesländer, in denen der Grenzstreifen liegt, mit einer solchen Aufgabe allein gelassen werden sollen. Schließlich handelt es sich hier nicht nur um die geschichtliche Aufarbeitung der Grenzländer. Die Bundesregierung kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie hat hier eine Verantwortung, der sie nachkommen muss.

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