Rede · 11.07.2001 Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkanlagen

Auch der SSW würde sich über eine umfassende Information zu diesem Thema freuen. Wir wissen, dass seit Jahrzehnten die Auswirkungen des Elektrosmogs diskutiert werden. Mittlerweile liegen auch Erkenntnisse über die Auswirkungen von Stromleitungen, Überlandleitungen und Betrieb von Elektrogeräten vor. Daher wurden entsprechende Verordnungen und Gesetze in den vergangenen zwanzig Jahren erlassen.
Die Auswirkungen des Mobilfunks sind etwa seit 10 Jahren in der Diskussion. Mit dem Beginn des Handy-Zeitalters wurde auch hier über die gesundheitlichen Auswirkungen spekuliert. Eine feste Erkenntnis hierbei ist, dass die hochfrequente Strahlung von Radio- und Fernsehantennen sowie von Mobilfunkantennen zu einer Erwärmung von Gewebe, sowohl beim Menschen als auch beim Tier führt und dass es dadurch beim Menschen zu Erschöpfungs- und Stresserscheinungen kommen kann.
Ob es jedoch auch andere gesundheitsschädliche Auswirkungen gibt, ist derzeit wissenschaftlich nicht erwiesen. Es gibt eine Vielzahl von Studien und Untersuchungen, die zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Man findet Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte Hirnleistungen eingeschränkt werden. Ebenfalls finden sich Untersuchungen, die auf mögliche Krebserkrankungen durch Mobilfunk abstellen. Auch die mögliche Schädigung des menschlichen Erbgutes durch die Strahlung der Sendeanlagen ist schon vielfach untersucht worden.

Die Studien und Untersuchungen haben allerdings alle eine Gemeinsamkeit. Bei allen Themen und Ergebnissen finden sich immer wieder entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen, die genau das Gegenteil behaupten. Das ist an sich kein besonderes Phänomen – denn so etwas gibt es öfter in der Wissenschaft. Aber beim Thema „Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkanlagen“ findet sich eine Vielzahl sich widersprechender Untersuchungen. Somit ergibt sich die Schwierigkeit: Sollen wir es glauben oder nicht?
Zumindest kann man sagen, dass es derzeit keinen wissenschaftlich einheitlich anerkannten Beweis für eine solcherart schädigende Wirkung von Mobilfunkanlagen gibt. Es gibt allerdings auch keinen Beweis für das Gegenteil.
Bei einem so hohen Grad der Unsicherheit ist es wichtig, dass man vorsorglich um die Gesundheit der Menschen besorgt ist. Im Zweifel sollte man sich für die Gesundheitsinteressen der Menschen entscheiden. Außerdem sind die Menschen inzwischen so vielen und vielfältigen Strahlungen ausgesetzt - zum Beispiel durch Haushaltsgeräte, Überlandleitungen und Richtfunkmasten aller Art - dass eine Minderbelastung sich sicherlich positiv auswirkt.

Die intensive Diskussion in der Schweiz zu diesem Thema hat dort zu zwei wichtigen Schlußfolgerungen geführt. Aus Vorsorgeerwägungen heraus hat man festgelegt, dass die Grenzwerte dort um das zehnfache unterhalb der international empfohlenen Grenzwerte liegen müssen und dass ein Freihaltebereich rund um die Sender liegen muss. Beides ist auch im vorliegenden Berichtsantrag angesprochen. „Müssen die Grenzwerte herabgesetzt werden?“ und „Sind Schutzgebiete im Bereich von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Wohngebieten notwendig?“
Ich glaube, solange wir keine wirklich gesicherten Erkenntnisse haben, ab wann die Mobilfunkanlagen schädlich sind, müssen wir aus Vorsorgeerwägungen heraus ebenfalls niedrige Grenzwerte haben. Dies sollte unseres Erachtens unbedingt in der Bundes-Immissionsschutzverordnung Berücksichtigung finden. Aber auch entsprechende Freihaltezonen muss es geben können. Hier begrüßen wir den gefundenen Kompromiss zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern, Einwände von Kommunen künftig bei der Standortwahl stärker zu berücksichtigen. Bleibt jetzt abzuwarten, inwieweit die Kommunen sich mit den Mobilfunkbetreibern künftig einigen können.

Abschließend bleibt derzeit festzuhalten, uns fehlen Langzeitstudien und wir haben zu geringe Fallzahlen bei Untersuchungen. Daher ist es wichtig, in diesem Bereich die Forschung zu forcieren. Aus diesem Grund unterstützen wir die angekündigte Maßnahme des Bundesumweltministeriums, die Forschung in diesem Bereich künftig zu intensivieren. So stehen dem Umweltforschungsplan hierfür für das Jahr 2002 etwa 1,5 bis 2 Mio. Mark zu Verfügung. Bis 2005 sollen sogar bis zu 17 Mio. Mark für Forschungsmittel bereit gestellt werden. Diese Zahlen machen deutlich, dass die Verbreitung der Mobilfunkanlagen durchaus kritisch zu betrachten sind. Und wir bei diesem Thema auf jedem Fall Vorsicht walten lassen müssen.

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