Rede · 27.09.1996 Gleichgeschlechtliche Lebensweisen

Heute sprechen wir von Lesben und Schwulen, ohne damit die Diskriminierung Homosexueller befürchten zu müssen. Die veränderte Akzeptanz in der Bevölkerung hat aber keine konkreten Handlungen nach sich gezogen. Die heutige Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist in der Hauptsache auf die Untätigkeit in der Politik zurückzuführen. Die Trägheit des Bundesgesetzgebers führt dazu, daß hetero- und homosexuelle Lebensgemeinschaften noch lange nicht gleichberechtigt behandelt werden.

In erster Linie sind jetzt Gesetzesänderungen gefragt. Gleichgeschlechtliche Paare, die jahrelang in eheähnlichen Lebensgemeinschaften zusammengelebt haben, müssen endlich die gleichen Rechte erhalten, wie Ehegatten.
Die Frage ist, wie wir vorgehen wollen auf dem Weg zu vernünftigen Lösungen.
Es liegen uns nun der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der F. D. P. vor. Der aus unserer Sicht ganz gravierende Unterschied zwischen diesen Anträgen liegt in der vorgeschlagen Vorgehensweise.

Der Antrag der Bündnisgrünen sieht vor, daß Gesetze, Verordnungen und Erlasse daraufhin überprüft werden sollen, ob Lesben und Schwule durch sie benachteiligt werden. Gegebenenfalls sollen daraufhin alle bestehenden rechtlichen Regelungen geändert werden. Das würde in der Praxis also bedeuten, daß man jedes Gesetz daraufhin durchzupflügen hätte, ob es nun diskriminierende Vorschriften enthält, oder nicht. Das halten wir für ziemlich kompliziert und zeitaufwendig. Zur Durchführung einer solchen Lösung müßten Lesben und Schwule sehr viel Geduld aufwenden.

Wie Sie alle wissen, wenden wir vom SSW unseren Blick immer ganz gern in Richtung Norden. Es ist immer interessant, zu untersuchen, wie die Probleme dort angegangen werden. In Dänemark gibt es seit einigen Jahren ein sogenanntes „Partnerschaftsgesetz.“ In diesem Gesetz ist geregelt, daß schwule und lesbische Paare ihre Partnerschaft registrieren lassen können. Die Schließung einer Partnerschaft nach dänischem Vorbild ist der standesamtlichen Eheschließung ähnlich. Doch das nur am Rande. Worauf es in unserem Zusammenhang ankommt, ist, daß das dänische Gesetz Regelungen enthält, mit denen Anpassungen an vorhandene Gesetze erreicht worden sind. Mit anderen Worten: registrierte Partner werden wie Ehegatten behandelt. Kein anderes Ziel wird von den Bündnisgrünen verfolgt.

Der Änderungsantrag der F. D. P. enthält die Aufforderung zur Schaffung eines solchen Rechtsinstituts einer „Eingetragenen Partnerschaft“ für gleichgeschlechtliche Partner. Diesen Änderungsantrag halten wir für sinnvoll. Damit würden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden.

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