Pressemitteilung · 15.10.2009 Grüne und SSW reichen Verfassungsklage zum Wahlgesetz ein

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und des SSW haben heute Mittag beim Landesverfassungsgericht in Schleswig eine gemeinsame Normenkontrollklage zum Landeswahlgesetz eingereicht. Das Gericht soll im Rahmen eines Eilverfahrens prüfen, ob § 3 Absatz 5 Satz 3 Landeswahlgesetz im Einklang mit der Landesverfassung steht. Die Verfassung schreibt vor, dass Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden müssen. Das
Landeswahlgesetz schränkt diese Vorgabe unzulässig ein. Der Wählerwille beziehungsweise das Zweitsstimmenergebnis werden durch diese Einschränkung im Rahmen der Sitzverteilung im Landtag nicht richtig wieder gegeben. Die Folge ist, dass Parteien mit einer Minderheit der Zweitstimmen eine Mehrheit der Mandate im Parlament erhalten können.


Die Normenkontrollklage wird durch einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung ergänzt, § 3 Abs 5 Satz 3 des Landeswahlgesetzes für vorläufig nicht anwendbar zu erklären, bis die Entscheidung des Gerichts gefallen ist.

"Wir können nicht mit verfassungsrechtlichen Zweifeln am demokratischen Wahlsystem in Schleswig-Holstein leben. Viele Bürger fragen sich verständlicherweise, ob es rechtens sein kann, dass man mit einer Minderheit der abgegeben Stimmen eine Regierungsmehrheit bekommen kann. Wenn diese Frage nicht umgehend geklärt wird, kann das Vertrauen in die demokratische Legitimation von Parlament und Regierung dauerhaft Schaden nehmen. Es ist die Pflicht aller Parteien, eine solche fatale Entwicklung im Keim zu ersticken. Genau dies wollen wir tun, indem wir das Landesverfassungsgericht um Klärung bitten", erklärt der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer.

"Das wir gezwungen sind diesen Weg zu gehen, liegt einzig und allein daran, dass CDU und SPD sich in der letzten Legislatur geweigert haben, das Gesetz zu reformieren. Es war absehbar, dass wir nach der Landtagswahl verfassungsrechtliche Probleme bekommen. Weil CDU und SPD auf den eigenen Vorteil spekuliert haben, sind wir jetzt
gezwungen, den Klageweg einzuschlagen. Das Landesverfassungsgericht muss nun feststellen, wie der Wählerwille richtig wiedergegeben wird, weil sich die Politik verspekuliert hat.", so Robert Habeck, Landesvorsitzender und designierter Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen.

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