Pressemitteilung · 08.06.2005 Hartz IV: Kreis muss Ungleichbehandlung von Jugendlichen stoppen

Der SSW im Landtag appelliert an den Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg, die Ungleichbehandlung von Jugendlichen bei der Ausbildungsvermittlung sofort zu beenden. „Es kann nicht sein, dass Jugendliche diskriminiert werden, nur weil sie aus Familien kommen, die Arbeitslosengeld II beziehen“,  sagt der sozialpolitische Sprecher des SSW, Lars Harms.

„Jugendliche werden üblicherweise von der regionalen Arbeitsagentur in Ausbil­dungs­­plätze vermittelt, wenn sie Unterstützung benötigen. In den „optierenden“ Kreisen, bekommen Minderjährige aus ALG II-Bedarfsge­mein­schaften diese Unterstützung aber nur bei den Sozialzentren der Kreise. Die Arbeitsagentur verweigert diesen Jugend­li­chen die Vermittlungsleistung und kann sich dabei auf Hartz IV berufen.

Es kann aber nicht wahr sein, dass die Schulabgänger sich in zwei Reihen aufstellen müssen, je nachdem ob die Eltern ALG II beziehen oder nicht. Mit einer solchen Behandlung werden die Jugendlichen innerhalb der Gruppe der Gleichaltrigen stigmatisiert, zum Beispiel wenn es in der Schule um die zukünftige Ausbildung geht. Zudem eröffnet diese Aufteilung die Möglich­keit, dass Arbeitgeber von vornherein die Jugendlichen aus diesen Familien erkennen und abwählen können.

Eine solche Diskriminierung ist völlig indiskutabel. Deshalb muss der Landrat sich dafür einsetzen, dass die Beratung und Vermittlung aller Jugendli­chen so schnell wie möglich wieder aus einer Hand erfolgt. Da die Berufsberatung für alle Jugendlichen durch die Bundesagentur wahr­genommen wird, wäre es die einzig richtige Lösung, die Ausbildungs­platzvermittlung auch an die Arbeits­agentur zu übertragen“, fordert Lars Harms.


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