Pressemitteilung · 23.05.2005 Hartz IV: Ungleichbehandlung von Jugendlichen stoppen

Die Landesregierung muss sich nach Ansicht des SSW dafür einsetzen, dass die Ungleichbehandlung der Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern so schnell wie möglich gestoppt wird. „Es darf nicht vom Status der Eltern abhängen, welche Unterstützung Jugendliche bei der Ausbildungsplatzsuche bekommen, aber leider ist dieses seit Hartz IV die Realität“, beklagen Lars Harms und Anke Spoorendonk. Ein entsprechender Antrag (Drs. 16/83) der SSW-Abgeordneten wird in dieser Woche im Landtag beraten.

„Während Jugendliche üblicherweise von der Arbeitsagentur in Ausbildungsplätze vermittelt werden, bekommen Minderjährige aus ALG II-Haushalten diese Unterstützung nur bei den Arbeitgemeinschaften oder den optierenden Kreisen. Die Arbeitsagenturen verweigern diesen Jugendlichen die Vermittlungsleistung und können sich dabei auf Hartz IV berufen.

Es kann aber nicht wahr sein, dass die Schulabgänger sich in zwei Reihen aufstellen müssen, je nachdem ob die Eltern ALG II beziehen oder nicht. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass dieser Webfehler in Hartz IV so schnell wie möglich beseitigt wird und die Beratung und Vermittlung aller Jugendlichen wieder aus einer Hand erfolgt“, fordert Lars Harms.

Der SSW moniert zudem, dass für die Eingliederung der Jugendlichen in Ausbildung und Arbeitsmarkt sehr unterschiedliche Mittel vorhanden sind, je nachdem ob ihre Eltern länger als ein Jahr arbeitslos sind oder nicht. Aufgrund der ständig wachsenden Zahl von ALG II-Empfängern steht für die Förderung nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende - Hartz IV) wesentlich weniger Geld pro Kopf zur Verfügung als nach dem SGB III (Arbeitsförderung).

„In der Praxis kann für die berufliche Integration von Minderjährigen aus ALG II-Haushalten im Durchschnitt weniger als die Hälfte dessen eingesetzt werden, was für andere Jugendliche zur Verfügung steht. Die rot-grüne Bundesregierung kann nicht ernsthaft wollen, dass es vom sozialrechtlichen Status des Elternhauses abhängt, wie viel Hilfe ein Jugendlicher bekommen kann. Da dieser Missstand aber offensichtlich noch niemandem in Berlin aufgefallen ist, muss unsere Landesregierung hier Nachhilfeunterricht erteilen. Diese Ungerechtigkeit auf Kosten der jungen Menschen muss so schnell wie möglich beseitigt werden“, sagt der sozialpolitische Sprecher des SSW im Landtag.


Den SSW-Antrag Drs. 16/83 können Sie hier als pdf-Datei lesen



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