Rede · 19.03.2015 Im Dienst geschädigt zu werden, ist nicht die Privatsache eines jeden Beamten

Lars Harms zu TOP 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetz

Wenn Menschen, hoheitliche Aufgaben ausführen und dann persönliche Schädigungen davon tragen, muss der Dienstherr zur Seite stehen

Wir reden heute hier über eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich nur noch der rechtlichen Niederlegung bedurfte. Wenn Menschen, die für den Staat hoheitliche Aufgaben ausführen und dann persönliche Schädigungen davon tragen, dann muss der Dienstherr zur Seite stehen. Ich glaube an diesem Grundsatz scheiden sich einmal nicht die Geister. Nach unserer Auffassung kann man bei einer Schädigung, die über der Summe von 250 Euro liegt, durchaus schon im Einzelfall von einer massiven Schädigung sprechen.. Wenn dann eine Forderung nicht eintreibbar ist, dann bleibt der Beamte bisher auf seinem Schaden sitzen. 

Die Bandbreite der Schädigungen reichen von schwersten körperlichen Schäden hin zu einem erlittenen finanziellen Schaden, der durchaus begrenzt sein kann. In allen Fällen ist es Aufgabe eines Dienstherrn, hier mit in die Verantwortung für einen Bediensteten zu gehen. Schließlich entstand der Schaden nicht aufgrund einer privaten Situation, sondern weil der jeweilige Beamte für den Staat tätig war. In Ausübung seines Dienstes geschädigt zu werden, ist nicht die Privatsache eines jeden Beamten.

Deshalb sollen Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und auch andere Beamte, zum Beispiel Vollstreckungsbeamte, durch das Land nicht alleine gelassen werden. Neben dem schon jetzt gewährten Rechtsschutz im Verfahren für unsere Beamten, wird nun in Zukunft auch dafür Sorge getragen, dass die Schäden, die in Ausübung des Dienstes erlitten wurden und die finanziell mangels Liquidität des Schuldigers nicht abgegolten werden, in Zukunft im Rahmen des vorliegenden Gesetzes durch das Land getragen werden. Damit erhalten die Menschen die Sicherheit, die ihnen auch zusteht.

Das bedeutet allerdings nicht für den Schuldiger, dass er nun fein raus ist. Die Schuld geht auf das Land über und wir erwarten natürlich, dass das Land alles in die Wege leitet, um die Schuld auch einzutreiben. Ich sage das deshalb, weil mir durchaus wichtig ist, dass hier auch deutlich wird, dass nicht nur den betroffenen Beamten geholfen wird, sondern dass sich das Land auch noch Verwaltungsaufgaben aufbürdet, die es sonst nicht hätte. Ganz konkret heißt das, dass wir formal den Arbeitsaufwand für die Verwaltung nicht verkleinern, sondern ausweiten. Wir alle werden mit Sicherheit sagen, dass dies für eine gute Sache geschieht, aber am Ende darf es dann auch nicht dazu kommen, dass der Verwaltungsaufwand hierfür kritisiert wird. 

Am Ende, meine Damen und Herren, muss man ehrlicherweise sagen, dass die körperlichen oder psychologischen Schädigungen für unsere Beamten manchmal schlimmer sind, als der erlittene finanzielle Schaden. Und trotzdem hilft unsere Regelung, die wir heute hier beschließen, weiter. Die Betroffenen haben eine Sorge weniger, wenn ihnen etwas widerfährt. Und das beruhigt dann ja auch. Und deshalb ist die neue Regelung richtig.

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