Pressemitteilung · 20.09.2006 Informationsfreiheitsgesetz: Leuchtturm statt Schlusslicht

Zur heutigen Anhörung zur Änderung des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes im Innen- und Rechstausschuss des Landtages erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:
 
Die Anhörung hat uns in der Auffassung bestätigt, dass nur der Gesetzentwurf des SSW das Bürgerrecht auf einen umfassenden Informationszugang bei öffentlichen Aufgaben sichert. Insbesondere die Bürgermeisterin von Elmshorn, Dr. Fronzeck hat dargelegt, dass sie den Gesetzentwurf des SSW bevorzugt und nicht einzusehen vermag, warum man zwischen Umweltinformationen und anderen Informationen unterscheiden sollte, wie es die Landesregierung in ihrem Entwurf vorsieht. Der SSW fordert die Große Koalition auf, dem SSW-Entwurf zuzustimmen oder zumindest den Gesetzentwurf der Landesregierung entscheidend nachzubessern. Schleswig-Holstein muss beim Bürgerrecht auf Informationen weiterhin ein Leuchtturm in Deutschland sein, diese Landesregierung droht uns aber zum Schlusslicht in zu machen.“

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