Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 21.11.2013 Initiative für eine wachstumsorientierte Mittelstandpolitik

Der Mittelstand mit seinen kleinen und mittleren Unternehmen ist das Rückgrat der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Er ist Impuls- und Ideengeber im Land, bildet Fachkräfte aus, sichert Arbeitsplätze und sichert die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilen des Landes. Der Mittelstand in Schleswig-Holstein zeichnet sich darüber hinaus durch seine Vielseitigkeit und Flexibilität aus.
Daher nehmen wir unsere Aufgabe ernst, wenn es darum geht, den Mittelstand bei uns im Land zu sichern, weiter zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Dafür setzen wir die Rahmenbedingungen. Wir setzen uns für eine funktionierende Infrastruktur ein, um Mobilität, Transport oder Kommunikationstechnologie im Land zu gewährleisten und auszubauen. Wir bringen die Bildung im Land voran, indem wir auch den Schwächeren im Land eine echte Chance bieten. Niemand wird außen vor gelassen. Mit einer guten Ausbildung geben wird den jungen Menschen das Rüstzeug an die Hand für ihr weiteres Leben und für einen guten Start ins Berufsleben. Wir unterstützen innovative Ideen im Land und setzen dabei auf Nachhaltigkeit. Wir setzen die Rahmen für mehr soziale Gerechtigkeit und wir wollen, dass Betriebe in einem fairen Wettbewerb existieren können. Dafür haben wir die Grundpfeiler gelegt und bei uns im Land ein Mindestlohngesetz, das Tariftreuegesetz und das Korruptionsregister auf den Weg gebracht. Wir wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in landeseigenen Betrieben, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger künftig einen fairen und existenzsichernden Lohn bekommen. Je nachdem wie die Verhandlungen in Berlin weiter verlaufen, bekommen wir demnächst wohlmöglich eine entsprechende bundesweite Regelung.
Mit dem Tariftreuegesetz sorgen wir dafür, dass unsere Betriebe eine Chance haben den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu bekommen, ohne dass dies auf Kosten Löhne geht. Mit dem Korruptionsregister werden unzuverlässige Unternehmen identifiziert, damit diese nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Damit haben wir Bundes- und EU-rechtlich konforme Regelungen auf den Weg gebracht, zum Schutz unserer Unternehmen.

Nun möchte ich noch kurz auf einige Forderungen des CDU-Antrages eingehen, weil die so nicht stehen bleiben können. Bei der Novellierung des LEP soll, allen Gemeinden ermöglicht werden, dass ortsansässige Betriebe sich erweitern können – dagegen kann niemand etwas haben. Die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe in allen Gemeinden zu ermöglichen, führt zu Kannibalismus unter den Gemeinden und zu einem unkontrollierten Wildwuchs von Gewerbegebieten. Das ist nicht gesund für die kommunale Ebene. Das kann nicht das Ziel einer übergeordneten Landesplanung sein.
Als ich dann gelesen habe, dass die Beschleunigung von Investitionsprojekten, auf Kosten des Verbandsklagerechts, vorangebracht werden sollen, kam mir sofort das Urteil zur A20 in den Sinn. Das Projekt wurde nicht gestoppt, weil es Verbandsklagerechte gibt, sondern weil seinerzeit – politisch motiviert – mehrere Faktoren außer Acht gelassen wurden oder gar nicht erst geprüft wurden. Sowohl die naturschutzfachlichen Belange wie auch alternative Streckenführungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Hätte man dies seinerzeit entsprechend getan, dann stünden wir heute nicht mit diesem Urteil dar. Vielen Dank an die CDU.
Den Abbau des Bürokratieaufwandes bei Kleinunternehmern und Freiberufler voran zu bringen, durch die Anhebung der Kleinunternehmergrenze, beinhaltet durchaus gewissen Charme.
Das aber wäre nicht zum Nulltarif zu haben – und das weiß auch die CDU. Die Umsetzung einer solchen Forderung würde für Schleswig-Holstein Mindereinnahmen in Millionenhöhe bedeuten. Hier vermisse ich einen entsprechenden Gegenfinanzierungsvorschlag von Seiten der CDU.
Dies sind alles nicht tragbare Forderungen. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.

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