Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 01.06.2006 Integration von Menschen mit Behinderungen in den öffentlichen Dienst

Die Landesregierung listet in ihrem Bericht eine beeindruckende Liste von Maßnahmen auf, mittels deren die Zahl von Beschäftigten mit Behinderungen erhöht werden sollen. Zu diesen Maßnahmen gehört ein Pool interessierter schwerbehinderter Bewerber, den das Innenministerium führt. Darüber hinaus ermutigen die Landesbehörden Menschen mit Behinderungen ausdrücklich zu einer Bewerbung, Praktika sollen Interessierten die Möglichkeit verschaffen, den öffentlichen Dienst kennen zu lernen. Schließlich sollen Führungskräfte sensibilisiert werden, dass Menschen mit Behinderungen genauso leistungsfähig sein können wie ihre Kollegen ohne entsprechende Behinderung. Der Erfolg blieb nicht aus: der Anteil der Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst ist laut Bericht zwischen 2001 und 2004 kontinuierlich gewachsen.

Mit großer Genugtuung habe ich festgestellt, dass der Landtag seine Quote nicht nur übererfüllt, sondern hier fast jeder siebte Beschäftigte zu den Schwerbehinderten zählt. Der Landtag ist ein gutes Beispiel für eine leistungsfähige Verwaltung mit einem hohen Schwerbehindertenanteil. Das steht dem Parlament gut zu Gesicht! Menschen mit Behinderungen sind keine Belastung, sondern erfüllen die an sie gestellten Anforderungen vorzüglich.
Die größte Beschäftigtengruppe sind im Land naturgemäß die Lehrerinnen und Lehrer. Der Anteil an schwerbehinderten Beschäftigten liegt hier aber besonders niedrig: er bildet mit 3,76% das Schlusslicht. Bezüglich der Lehrerinnen und Lehrer wird der Bericht allerdings tendenziös, weil er Selbstverständlichkeiten infrage stellt: Natürlich kann es nicht darum gehen, schwerbehinderte Bewerber mit einer erheblich geringeren Qualifikation einzustellen. Natürlich müssen Lehrkräfte über einen Hochschulabschluss verfügen. Und genau das tun Menschen mit Behinderung laut Bericht nicht.

Da lohnt sich die Nachfrage. Wenn zu wenig Schwerbehinderte den Hochschulabschluss erlangen, ist wahrscheinlich bereits die Zahl schwerbehinderter Lehramtsstudenten zu niedrig. Ich frage die Landesregierung, warum das so ist. Wo liegen die Gründe: in einer behindertenfeindlichen Ausstattung der Hochschulen? Oder fehlenden Wohnmöglichkeiten für schwerbehinderte Studenten? Oder etwa in einer Benachteiligung bei der Studienförderung? Da besteht weiterer Aufklärungsbedarf.

Denn niemand wird in diesem Plenum meinen, dass sich Schwerbehinderung und Studium automatisch ausschließen. Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen konnte durch gezielte Förderung den Anteil schwerbehinderter Wissenschaftler innerhalb kürzester Zeit auf 11% erhöhen. Einfallsreichtum, im vorliegenden Fall ein Modell der Tandem-Ausbildung, führt zu Erfolgen.
Wenn 2.686 Beschäftigte 4,8 % ausmachen, dann fehlen nach Adam Riese noch 112 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, um die 5%-Quote zu erfüllen. Das muss doch zu schaffen sein. Voraussetzung ist natürlich, dass das Land bei seinen Bemühungen nicht nachlässt. Die Ausgleichsausgabe von 40.535,76 Euro können wir doch sparen. Das Geld ist in der behindertengerechten Ausrichtung von Arbeitsplätzen beispielsweise durch eine Rampe oder ein Bildschirmlesegerät besser aufgehoben.

Ist es der Landesregierung allerdings ernst damit, dass sich der Anteil der Schwerbehinderten allein dadurch steigern lässt, indem Lehrerinnen und Lehrer, „ihre anerkannte Schwerbehinderung offenbaren“ (Seite 5), weil sie damit die Erhöhung der Arbeitszeit umgehen können, dann erübrigen sich wohl alle aktiven Bemühungen zu Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen. Ich kann nicht verhehlen, dass mir diese Passage in dem Bericht besonders sauer aufgestoßen ist, weil sie einem Zusammenhang von Drückebergerei und Behinderung suggeriert. Im besten Fall handelt es aber um ein redaktionelles Versehen. Der SSW ist der Ansicht: Land, geh du voran. Städte und Kreise sollten sich bei ihren Beschäftigten die Verhältnisse im Landesdienst zum Vorbild nehmen können. Das können sie derzeit noch nicht. Ich befürchte sogar, dass sich die Beschäftigungssituation verschlechtern könne. Bei den geforderten Stellenstreichungen spielen Qualitätsanforderungen kaum eine Rolle. Manchmal drängt sich der Eindruck auf, als ob es auf die reine Statistik ankommt. Gerade deswegen befürchte ich einen Rückgang der Beschäftigung mit Behinderungen. Da müssen wir in den nächsten Jahren wachsam sein.

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