Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 23.09.2004 Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung hat die integrierte Versorgung im Gesundheitswesen einen neuen Schub erhalten. Denn die integrierte Versorgung kann die Akteure dazu bewegen, die gewohnten Bahnen zu verlassen und neue Wege zu beschreiten, auf denen die Versorgung der Patienten verbessert wird – ohne die Kosten zu erhöhen.

Ab 2004 kann in zukunftsweisende Netzwerke in diesem Bereich investiert werden. Dazu hat der Gesetzgeber immerhin ein Prozent des Gesamtbudgets der Gesetzlichen Krankenversicherung bereitgestellt. Allein in Schleswig-Holstein handelt es sich dabei um 25. Mio. Euro, die in Modellprojekte vernetzter Strukturen von Haus- und Fachärzten, ärztlicher Versorgung sowie Apotheken fließen können. Damit ist für Krankenhäuser und Arztpraxen ein unmittelbarer finanzieller Anreiz geschaffen, ihre traditionell abgeschotteten Sektoren zu öffnen und die Behandlung von Patienten untereinander aufeinander abzustimmen.

Die Gesundheitskarte, die zum Beispiel in Flensburg als Modellversuch erprobt wird, ist übrigens kein Projekt der Integrierten Versorgung, da hier keine Leistungen zwischen Anbietern vereinbart worden sind. Hier handelt es sich nur um eine effiziente Verwaltung der Krankenversicherten.

Dennoch fand der Start der integrierten Versorgungsform in Flensburg statt. So hat die AOK Schleswig-Holstein zusammen mit der Diakonissenanstalt Flensburg und das Malteser Krankenhaus Flensburg bereits Anfang Mai einen entsprechenden Rahmenvertrag mit 170 ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten im Praxisnetz Flensburg unterschrieben. Mit dieser vertraglichen Grundlage wurde die Grundlage eröffnet für eine zwischen Haus-, Fach- und Krankenhausärzten abgestimmte Patientenbetreuung. Durch die angestrebte Optimierung und intensive Abstimmung der sektorenübergreifenden Versorgung können insbesondere Doppeluntersuchungen weitestgehend vermieden und der Behandlungsprozess effizienter gestaltet werden.

Auch die Ersatzkassen in Schleswig-Holstein haben im Juni 2004 durch die Unterzeichnung eines Vertrages zur integrierten Versorgung mit einer Fachklinik über das gesamte Leistungsspektrum ein bundesweites Zeichen für zukunftsweisende Behandlungsstrukturen gesetzt. Denn erstmalig werden hier sämtliche medizinische Schritte von der Diagnose bis zum Abschluss der Therapie in einer Fachklinik aus einer Hand geplant.

Damit sind in diesem konkreten Fall die Barrieren zwischen Hausarzt, Operateur, Rehamediziner, Apotheker, Heil- und Hilfsmittelversorger aufgehoben und eine Versorgung aus einer Hand wird gewährleistet. Dieser Vertrag der Ersatzkassen Schleswig-Holsteins, die immerhin 42% aller Versicherten im Lande repräsentieren, mit der Klinik Manhagen ist genau wie das Projekt in Flensburg vorbildlich.

Denn es wird insbesondere die Versorgungs- und Servicequalität für die Patienten eindeutig verbessert. Die integrierte Versorgung ist aber nicht nur bürgernaher, sondern auch effizienter als die jetzige Gesundheitsversorgung. So rechnen die Ersatzkassen damit, dass sie durch den Vertrag mit Manhagen über 1 Mio. Euro pro Jahr sparen.

Man kann also mit Recht sagen, dass die Integrierte Versorgung das zukünftige Markenzeichen einer modernen Gesundheitspolitik in Schleswig-Holstein werden muss. Aus Sicht des SSW muss so weiter gearbeitet werden, dann sind wir auf den richtigen Weg.

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