Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 04.05.2006 Keine Anrechnung des Beitrages für die Kosten der Erziehung auf Einkommen von Pflegepersonen

Nachdem wir bereits in der letzten Sitzung eine Reihe offener Punkte im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II besprochen haben, legen die Mehrheitsfraktionen noch einen weiteren Punkt dazu. Der Beitrag für die Kosten der Erziehung soll nicht auf das Einkommen der Arbeitslosengeld-II-Bezieher angerechnet werden.

Es ist falsch, dass Menschen, die sich um Pflegekinder sorgen und kümmern und  ihnen ein zuhause bieten, im Falle ihrer Arbeitslosigkeit plötzlich für diese Aufgabe bestraft werden. Das hiesige Justizministerium hatte bereits vor Inkrafttreten von Hartz IV im November 2004 festgestellt, dass der Erziehungsbeitrag kein Einkommen ist, sondern Bestandteil des Unterhaltsanspruches des Kindes bzw. des Jugendlichen. In Fällen, in denen höheres Pflegegeld gewährt wird, weil das Kind behindert ist, handelt es sich keineswegs um einen Spitzenjob für die Sorgeberechtigten, sondern um eine Notwendigkeit und einen Anspruch des jeweiligen Kindes. Der höhere Betrag soll den höheren Unterhaltsbedarf des Kindes sicherstellen. Der Gesetzgeber möchte die liebevolle Pflege von Kindern in der eigenen Familie eben nicht als Job verstanden wissen, sondern sichert den Unterhalt des Kindes.
Danach ist das Pflegegeld kein Einkommen. Ob man Hartz IV bekommt oder nicht, ist völlig irrelevant. Soweit das Justizministerium in 2004. Diese Sichtweise wurde schon seinerzeit vom SSW voll und ganz geteilt.

Es ist aber ganz anders gekommen: ein Hamburger Sozialgericht hat eine andere Linie festgelegt, die das gesamte Pflegewesen in Deutschland berührt. Der „Erziehungsgeld“ genannte Teil des Aufwendungsersatzes für Tagespflegepersonen ist teilweise als Einkommen zu berücksichtigen. Ein Urteil, das uns meilenweit zurückwirft,  aber die Stellen, die das Arbeitslosengeld II bewilligen sollen, erst einmal bindet. Und so wird es heutzutage gehandhabt: Wer Pflegekinder betreut, dem wird nach einem Jahr Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld II gekürzt. Der falsche Weg, den man mit Hartz IV eingeschlagen hat, wird an dieser Stelle noch einmal in aller Brutalität deutlich. Es geht nicht mehr um den berechtigten Anspruch von Personen, hier die Pflegekinder, sondern nur noch darum, den Arbeitslosen auf niedrigstes Niveau herunter zuschrauben, damit er arbeitswilliger wird. Die meisten sind aber arbeitswillig, sie finden nur keine Arbeit, weil es entweder keine gib  oder weil ihnen die entsprechenden Qualifikationsmöglichkeiten vorenthalten werden. Und nun werden auch noch die Personen, die sich über ihr eigentliches Berufsleben hinaus, für die wichtige Aufgabe der pflege von Kindern angenommen haben, der Grundlagen hierfür beraubt. Dass kann nicht Sinn eines Systems sein. Hier gehört die gesetzliche Grundlage schnellstens geändert.

Die Große Koalition in Berlin verhandelt derzeit über die so genannte Optimierung von Hartz IV, die nichts anderes als die Kürzung von Ansprüchen ist. Natürlich, wie schon von Anfang an bei diesem Gesetz geht das meiste hinter verschlossenen Türen vor sich. Das Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe aus CDU/CDU und SPD: Für das erste Kind in Pflege soll das Geld nicht angerechnet werden, wohl aber für jedes weitere. Was die Kinder wohl voneinander unterscheidet? Gar nichts! Diese Kürzungsorgie auf Kosten der Kinder muss endlich ein Ende haben!

So darf es jedenfalls niemals Gesetz werden. Der SSW unterstützt daher das Bemühen der Mehrheitsfraktionen, eine andere Regelung auf Bundesebene zu erreichen. Der Verband „Tacheles“ geht von einer Untergrenze von 2.000 Betroffenen aus. Aber es ist überhaupt nicht von Belang, wie viele Eltern betroffen sind. Das so genannte „Erziehungsgeld“ ist kein Einkommen! Es verwandelt sich auch nicht zu einem Einkommen, wenn man mehrere Kinder betreut.

Sozialleistungen einzuschränken ist kein Selbstzweck. Die Leistungen, die für die Pflege von Kindern und Jugendlichen gezahlt werden sind für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen berechtigt. Durch die bisherige Vorgehensweise werden Kinder und Jugendliche, die von Arbeitslosen betreut werden, massiv benachteiligt. Wir dürfen hierbei aber keinen Unterschied zwischen Pflegekindern von Arbeitsplatzbesitzern und Arbeitslosen machen. Dieser Webfehler von Hartz IV muss, wie so viele andere Webfehler beseitigt werden.

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