Pressemitteilung · 17.01.2017 Keine Steuergelder für verfassungswidrige NPD

Zum gescheiterten NPD-Verbotsverfahren erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eindeutig festgestellt, dass die NPD verfassungswidrige Ziele verfolgt. Insofern war das Verbotsverfahren auch ein Erfolg. Die NPD ist verfassungswidrig – daran gibt es nichts mehr zu deuteln. 

Aber ist es legitim, das scharfe Schwert des Parteienverbots zu ziehen, wenn eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, praktisch aber nicht das Potential besitzt, die demokratische Grundordnung ernsthaft zu gefährden?

Das Bundesverfassungsgericht verneint diese Frage. Und so unerträglich der Gedanke ist, dass die NPD weiterhin braune Parolen auf Plakate schmieren darf – die Richter in Karlsruhe haben weise entschieden. 

Denn es stimmt: Die Wählerinnen und Wähler haben die Vollstreckung längst selbst in die Hand genommen; die NPD ist in keinem Landesparlament mehr vertreten, spielt kommunalpolitisch nur noch eine untergeordnete Rolle und verliert zunehmend Mitglieder. Mit anderen Worten: Unsere Demokratie hat sich als wehrhaft genug erwiesen, der braunen Pest parlamentarische Handlungskraft zu verweigern. Ein konkreter Tatbestand, nämlich die Umsetzung verfassungsfeindlicher Ziele, ist somit kaum vorhanden. Ein Parteienverbot auf dieser Grundlage hätte insofern eher den Effekt eines Gesinnungsverbotes, was ein nicht ungefährlicher verfassungsrechtlicher Dammbruch wäre. Wichtig ist und bleibt, dass wir Rassismus, Antiziganismus und Antisemitismus weiterhin entschieden entgegentreten – durch gesellschaftliche Zivilcourage, durch politische Gegenrede und durch Ausschöpfung unserer rechtlichen Möglichkeiten. Und hier hat das Bundesverfassungsgericht gar eine neue Tür geöffnet: Der Gesetzgeber, so die Richter, könne verfassungswidrige Parteien per Grundgesetzänderung von der Parteienfinanzierung auszuschließen. 

Diesen Ansatz sollten wir mit Nachdruck weiter verfolgen. An der Verfassungswidrigkeit der NPD besteht ja dank Urteil kein Zweifel mehr. 

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