Rede · 24.08.2012 Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte

Derzeit werden die Pläne zur Umstrukturierung der Polizei im Norden Schleswig-Holsteins umgesetzt. Die Polizeigewerkschaft mahnt, dass der Überstundenberg – oder sagen wir besser, das Überstundengebirge endlich verkleinert wird. Neue Personal- und Führungskonzepte machen die Runde und was sucht sich die CDU-Fraktion als Thema für ihren Antrag aus? Die Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamtinnen und –beamten bei geschlossenen Einsätzen. Und dieser Antrag kommt sogar, bevor der Innenminister überhaupt einen Antrag oder eine Verordnung vorgelegt hat. Es genügen offensichtlich ein Foto in der Zeitung und ein Satz im Koalitionsvertrag, um die CDU auf den Baum zu jagen und sie vom angeblichen Misstrauensvotum gegenüber der Polizei schwadronieren zu lassen.
Dabei kann die Kennzeichnungspflicht auch ganz anders verstanden werden, nämlich als eine Personalisierung bislang anonymer Strukturen. Nach den Auseinandersetzungen in Berlin, die der dortigen Kennzeichnungspflicht vorangingen, ist offensichtlich so viel Erde verbrannt, dass auch wir hier in Schleswig-Holstein das Thema nur hoch emotional behandeln können. Ich rate dagegen zur Rückkehr zur Sachlichkeit.
Tatsächlich ist die anonymisierte Kennzeichnung mit Nummern, die erst auf Antrag hin personalisiert werden, der kleinste gemeinsame Nenner zwischen dem nachvollziehbaren Schutzbedürfnis der Beamtinnen und Beamten und dem Wunsch nach völliger Transparenz der Polizei. Ich würde mir wünschen, wir würden in einer Welt leben, in der jedermann frei seine Identität preis geben kann, ohne negative Konsequenzen für sich selbst oder seine Familie fürchten zu müssen. Ein Gespräch ohne die Kenntnis des Namens des Gegenübers kann niemals so vertrauensvoll sein, wie ein personalisiertes Gespräch. Doch wir leben nun einmal in einer Welt, in der das nicht geht.
Wir müssen den Tatsachen Rechnung tragen, dass zum Beispiel Neo-Nazis mit Vorliebe Namen und Adressen der ihnen bekannten Polizeibeamten im Netz veröffentlichen, um ihre vermeintliche Allmacht zu demonstrieren. Das ist für die Betroffenen unerträglich und unsäglich.
Doch es geht bei der Kennzeichnungspflicht gar nicht um die tägliche Polizeiarbeit - bei der übrigens mehr Beamte verletzt werden als bei sogenannten geschlossenen Einsätzen.
Es geht um Demonstrationen, bei denen es in unübersichtlicher Lage in Einzelfällen zu Fehlentscheidungen und Fehlhandlungen kommen kann. Jeder Polizeibeamte ist für sein Handeln verantwortlich. Doch ohne individuelle Zuordnung wird dieses Prinzip ausgehebelt. Bei Fehlverhalten kann sich polizeiintern ein enormer Druck unter den beteiligten Beamtinnen und Beamten entwickeln. Schließlich können nur die Kolleginnen und Kollegen die beschuldigten Beamten identifizieren, sofern kein Bildmaterial zur Verfügung steht.. Die anonymisierte Kennzeichnung nimmt diesen Druck weg. Und das ist zumindest ein Argument, das auch wir als in der Vergangenheit skeptische Partei sehen können.
Prof. Behr von der Hamburger Hochschule der Polizei hat außerdem in seinem Gutachten für den Bundestag darauf hingewiesen, dass eine schnelle Identifizierung keineswegs automatisch eine Verurteilung nach sich zieht. Behr schreibt: „Die Tathandlung selbst muss genauso untersucht und bewertet werden wie ohne Kennzeichnung.“ Entsprechende Ängste der Beamtinnen und Beamten vor Falschaussagen sind also unbegründet; vor allem, wenn die Klarnamen nicht einfach so herausgegeben werden, sondern von einer Monitoringstelle verwaltet werden.
Ein weiteres Argument für die Kennzeichnungspflicht in Schleswig-Holstein ist die Individualisierbarkeit. Ohne Kennzeichen kann allein die Masse der Beamtinnen und Beamten bedrohlich wirken, weil sie in voller Montur nicht als Individuen zu erkennen sind. Mit Kennzeichnung werden die Beamten unterscheidbar – und damit bürgerfreundlicher wahrgenommen.

Es liegen zwar in einigen EU-Ländern Erfahrungen mit der Kennzeichnungspflicht vor, aber in den meisten Ländern müssen die Beamten und Beamtinnen lediglich ihren Dienstausweis mit sich führen. Das hat mit der Kennzeichnungspflicht, wie sie Schleswig-Holstein plant, nichts zu tun. In Großbritannien ist dagegen die Dienstnummer eines Polizisten an den Schulterklappen befestigt. Dort ist auch für die Kleinsten erkennbar: das ist nicht nur irgendeine Uniform, mit der sie es zu tun haben, sondern ein richtiger Polizist. Dort dient die Nummer als Authentifizierung der Polizei.
In Rheinland-Pfalz und Berlin wurde die Kennzeichnungspflicht bereits eingeführt. Aber belastbare Erfahrungen liegen dort bislang nicht vor. Das ist übrigens als Beleg dafür zu werten, dass die weit überwiegende Mehrheit der Demonstrationen völlig unproblematisch, gewaltfrei und ohne Straftaten ablaufen.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns ein guter Kompromiss, die anonymisierte Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einsätzen – also zum Beispiel Großdemonstationen oder großen Sportereignissen einzuführen. Dies wäre eine auf sehr begrenzte Einsätze bezogene Kennzeichnungspflicht mit der auch wir als SSW gut leben können.

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