Rede · 14.12.2022 Kilometergelderhöhung für die Beschäftigten verlängern

„Wir hoffen, dass wir zeitnah eine breite, fraktionsübergreifende Unterstützung für dieses Anliegen herstellen können, damit wir hiermit einen kleinen Beitrag dazu leisten können, dass unsere Beschäftigten in diesen schweren und teuren Zeiten zumindest bei ihren Fahrtkosten nicht zusätzlich belastet werden.“

TOP 8 zu Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drs. 20/490(neu) – 2. Fassung)

Mit unserem hier vorgelegten Gesetzentwurf schlagen wir eine Anpassung des Landesbeamtengesetzes vor, die angesichts der Gesamtsituation angemessen und notwendig ist. Und zwar geht es uns um eine nachhaltig angemessene Wegstreckenentschädigung für unsere Beschäftigten beim Land und bei den Kommunen. Mit einer recht simplen Änderung können wir hier eine große Wirkung erzielen – indem wir nämlich die Befristung der angepassten Wegstreckenentschädigung streichen und die neuen Sätze unbefristet gewähren.

Nutzt ein Landesbediensteter für eine Dienstreise sein Privatauto, so steht ihm ein Kostenersatz für diese Fahrt zu – die sogenannte Wegstreckenentschädigung. Vor dem Hintergrund drastisch gestiegener Sprit- und Energiepreise waren die entsprechenden Entschädigungssätze zuletzt zum 1. Juni angehoben worden; von zuvor 20 Cent auf nun 30 Cent je Kilometer für eine einfache Dienstreise sowie von zuvor 30 Cent auf nun 40 Cent je Kilometer für eine Dienstreise, bei der an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. 

Der große Haken: Diese Anhebung war nur zeitlich befristet für ein halbes Jahr. Und dieses halbe Jahr läuft nun zu Ende Dezember aus. Spritpreise, Lebenshaltungskosten und Inflation sinken ja aber leider nicht parallel wieder mit; zumindest ist ein solcher Trend auf absehbare Zeit nicht in Sicht. Entsprechend ist es nur angemessen, dass die Entschädigungssätze auf diesem Niveau bleiben, um eben auch wirklich die tatsächlichen Kosten kompensieren zu können. Schließlich sollen unsere Bediensteten nicht auf ihren Fahrtkosten, die sie ja im Rahmen ihres Dienstes unternehmen, sitzen bleiben. Hier ist das Land als Arbeitgeber in der Verantwortung und in der Pflicht, die Fahrtkosten zu erstatten. Zumal ja beispielsweise auch die eigentlich erst 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler um weitere 3 Cent rückwirkend auf den Jahresbeginn 2022 vorgezogen worden ist, wodurch für die Jahre 2022 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 38 Cent gilt. Hier wurde die Entwicklung der Spritpreise direkt miteinberechnet und bereits antizipiert bis hin zum Jahr 2027. Unsere Bediensteten verdienen eine ebenso vorausschauende, kostendeckende Entschädigung. Denn auch wenn die Unterstützung für die Mobilitätswende und entsprechende Umstiege auf Jobticket oder Fahrrad im Allgemeinen hier im Land sehr groß ist, so ist ja dennoch klar, dass auch das Auto weiterhin und häufig genutzt werden wird; gerade für jobbedingte Fahrten. Die Wegstreckenentschädigung gehört daher angepasst und den passenden Gesetzentwurf haben wir hier nun vorgelegt.

Neben zahlreichen Unterstützungsschreiben und -bekundungen von verschiedenen Gewerkschaften scheint ja inzwischen auch die Landesregierung in der Realität angekommen zu sein und erkannt zu haben, dass unser Gesetzentwurf ja doch ein wichtiges Anliegen beinhaltet. Wir hoffen daher nun, dass wir zeitnah eine breite, fraktionsübergreifende Unterstützung für dieses Anliegen herstellen können, damit wir hiermit einen kleinen Beitrag dazu leisten können, dass unsere Beschäftigten in diesen schweren und teuren Zeiten zumindest bei ihren Fahrtkosten nicht zusätzlich belastet werden. Das jedenfalls ist unser Ziel. Und es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir hier schnell und unbürokratisch handeln würden und so unseren Beschäftigten das zukommen lassen, was ihnen auch zusteht. Wir freuen uns daher auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.

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