Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 26.09.2012 Knickschutz verbessern

Die Aufhebung des Knickerlasses in 2005 war symptomatisch für die Umweltpolitik des CDU geführten Landwirtschaftsministeriums. Was seinerzeit als Entbürokratisierung verkauft wurde, war in Wirklichkeit nur der Kniefall von Minister von Bötticher vor dem Bauernverband.
Zwar waren die Knicks weiterhin durch § 15 b Landesnaturschutzgesetz und § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt, jedoch ermöglichte die Aufhebung des Erlasses einen wesentlich laxeren Umgang im Bezug auf die Pflege und den Erhalt der Knicks. Jegliche Kritik in Bezug auf die naturschutzfachliche Verschlechterung blieb ungehört. In entsprechend schlechtem Zustand finden wir unsere Knicks heute teilweise vor. Aufgrund falscher Pflegemaßnahmen sind die Knicks heute in ihrer ökologischen Funktion zum Teil stark eingeschränkt. Schwerwiegender wiegt jedoch, dass die vollständige Beseitigung der Knicks erleichtert wurde.

Dies gilt es wieder zu korrigieren. Es gilt, den Knicks wieder den naturschutzfachlichen Stellenwert zurück zu geben, der ihnen zusteht. Dafür brauchen wir aber einen Knickschutz der seinen Namen verdient. Wir müssen die Fehler der vergangenen Jahre wieder beheben, damit unsere Knicks auch weiterhin wichtige Landschaftselemente bleiben und damit sie ihre Funktionen wahrnehmen können.
Dafür müssen die rechtlichen Bestimmungen wieder korrigiert werden. Die vier im Antrag aufgeführten Punkte sind beispielhaft dafür, wo der Knickschutz in den letzten Jahren versagt hat. Aus diesem Grund muss bei der Ausgestaltung des Knickschutzes der naturschutzfachliche Aspekt wieder im Vordergrund stehen.

Eine sinnvolle, nachhaltige und tragbare Weiterentwicklung des Knickschutzes muss aber im Dialog mit allen Beteiligten geschehen. Wenn wir es ernst meinen mit dem Knickschutz, müssen wir alle ins Boot holen und für eine breite Akzeptanz sorgen.

Die Knicks in Schleswig-Holstein haben eine Jahrhunderte lange einzigartige Tradition. Sie sind insbesondere im Hügelland und auf der Geest ein prägendes Element unserer Kulturlandschaft und haben eine wichtige Funktion für Flora, Fauna und Artenschutz. Sie sind Landschafts- und Strukturelemente mit einer wichtigen Funktion für die Biotopvernetzung.
Die Erfahrung zeigt, dass dort wo der Knick einmal weg ist, kommt er nicht wieder. Die Einführung des Knickschutzes im Landesnaturschutzgesetz ist die Konsequenz der Rodung, die in den Nachkriegsjahren bis in die 70’er Jahre durchgeführt wurde. Hierbei wurden nahezu 35.000 Kilometer Knick zerstört. Dieser Verlust wurde nie ausgeglichen.
Derartige Wallhecken findet man nur in Schleswig-Holstein. Knicks haben eine einzigartige Geschichte in Schleswig-Holstein und ihr Ursprung reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück. Sie waren Teil der Verkoppelung, sie dienten als Hecke und Viehzaun, als Holzlieferant und als Erosionsschutz. Ihre Bedeutung für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft ist damit unbestritten. Damit die Geschichte der Knicks nicht verloren geht, sollte geprüft werden, ob diese typischen Landschaftselemente für das UNESCO Kulturerbe gemeldet werden können.

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