Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 18.11.2011 Kommunale Daseinsvorsorge erhalten, die Änderungen des Kreislaufabfallwirtschafts- und Abfallgesetzes stoppen

Ziel einer modernen Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung, die Wiederverwertung und das Recyceln von Abfall. Dieses Ziel hat sich auch die Bundesregierung mit ihrem Entwurf für ein Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz gesteckt. Demnach plant die Bundesregierung 65% der Siedlungsabfälle wiederzuverwerten oder zu recyceln und für Bauschutt sogar 70%. Dies ist angesichts älterer Zahlen aus den 90’er Jahren eine Verdopplung. Diesbezüglich erfüllt der Gesetzentwurf durchaus moderne Anforderungen. Ab 2015 plant der Gesetzgeber Bioabfälle, Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas zu trennen. Es ist vorgesehen, eine so genannte Wertstofftonne einzuführen, um diese Materialien wieder zu verwerten oder zu recyceln. Ich glaube bis hierhin kann der Bürger dem Gesetzgeber folgen. Denn auch in der Bevölkerung ist das Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit Rohstoffen gestiegen. Und das ist gut so.

Doch der Schuss geht in dem Moment nach hinten los, wenn der Bürger im Gegenzug mit höheren Abfallgebühren belastet wird. Und genau hier liegt die Gefahr. Abfallexperten befürchten, dass es zu einer Gebührenerhöhung kommen wird, wenn der Müllmarkt für private Anbieter geöffnet wird. Ich brauche keine Glaskugel, um heute vorherzusagen, was dann passieren wird. Es wird das eintreten, dass die privaten Entsorger sich die lukrativen Abfälle untereinander aufteilen und die öffentliche Hand auf den kostenintensiveren Fraktionen sitzen bleibt. Denn die kommunalen Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, den Müll zu entsorgen.
Mit der Öffnung des Müllmarktes für private Anbieter wird den kommunalen Abfallentsorgungsunternehmen die Möglichkeit genommen, mit dem entsprechenden Müll Geld zu verdienen. Geld das sie brauchen, um die kostenintensiven Fraktionen auszugleichen. Diese Quelle wird aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für die kommunalen Entsorger versiegen. Also wieder ein Beispiel dafür, dass Gewinne privatisiert werden und Verluste sozialisiert werden. Dies ist eine Lösung, die zu Lasten der Gebührenzahler geht. Dies kann so nicht gewollt sein.

Dies hat nichts mit einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungsunternehmen zu tun, wie es Minister Röttgen formuliert. Es kann nicht darum gehen, der privaten Wirtschaft in allen öffentlichen Bereichen einen Zugang zu verschaffen. Daseinsvorsorge ist eine öffentliche Aufgabe und kein Markt der liberalisiert werden muss.
Der Druck auf die Politik von Seiten der privatwirtschaftlichen Akteure der Abfallentsorgung ist derzeit immens groß. Man geht davon aus, dass der Markt bundesweit ein Volumen von rund 10 Mrd. € hat. Eine Größe, die Begehrlichkeiten schafft. Daher geht es darum, die ausgewogenen Daseinsinteressen gegenüber rein wirtschaftlichen Interessen zu verteidigen.
Wenn Schwarz-Gelb dieses Gesetz so umsetzt, ist das wieder einmal ein Zeichen von Klientelpolitik.

Natürlich müssen kommunale Anbieter an wirtschaftlichen Kriterien gemessen werden und das werden sie auch. Aber Wirtschaftlichkeit darf bei der Daseinsvorsorge nicht das einzige Kriterium sein, das herangezogen wird. Es muss darum gehen, die Daseinsvorsorge so zu sichern, dass der Bürger mit den geringsten Belastungen das maximale herausbekommt.
Daher lautet die Forderung an die Koalition, verhindern sie dieses Gesetz, denn es richtet sich gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.

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