Rede · 28.01.2005 Kommunale Einnahme- und Ausgabeentwicklung

Vor einem Jahr debattieren wir hier im Landtag das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Es ging damals um ein Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform und auch um eine Änderung der Gewerbesteuer, die ja ausschließlich den Kommunen zufließt. Damals hieß es, dass das Vermittlungsergebnis und die beschlossenen Änderungen für die schleswig-holsteinischen Kommunen bedeuten würde, dass es 2004 zu einer finanziellen Entlastung von fast 100 Mio. Euro und für 2005 sogar zu 135 Mio. Euro mehr kommen würde.

Wir haben damals schon gesagt, dass auch diese positiven Zahlen angesichts der verheerenden Situation der kommunalen Finanzen leider nur ein kleiner Schritt nach vorne sind. Der SSW hätte sich deshalb gewünscht, dass die CDU der von der Landesregierung in den Bundesrat eingebrachten, umfassenden Änderung der Gewerbesteuer zugestimmt hätte. Denn dieser Vorschlag hätte den Kommunen in Schleswig-Holstein finanziell wirklich geholfen und war ja auch von den kommunalen Spitzenverbänden massiv befürwortet worden. Leider ist diese notwendige Modernisierung der Gewerbesteuer von der CDU auf bundes- und landesebene im Dezember 2003 verhindern worden.

Das gehört dazu, wenn wir heute über den CDU-Antrag zur finanziellen Situation der Kommunen in 2004 und 2005 diskutieren. Richtig ist, dass die Entwicklung der kommunalen Finanzen leider nicht ganz so positiv gelaufen ist, wie wir es im Januar 2004 erwartet haben. Zum einen hat die Landesregierung in ihrer Kabinettspressekonferenz vom Dienstag klargestellt, dass die Einnahmen Schleswig-Holsteins in 2004 unter den Erwartungen der November-Steuerschätzung blieben. Dieses Ergebnis des Landes für 2004 färbt natürlich auch auf die Kommunen ab. Wenn der Finanzminister erklärt, die geringe Investitionsquote des Landes von nur 8,4% sei darauf zurückzuführen, dass von den Kommunen Mittel in Höhe von 84 Millionen Euro nicht abgerufen worden sind, dann spricht das Bände. Denn diese Nicht-Abberufung der Mittel liegt ja auch daran, dass die Kommunen bei vielen Investitionen nicht mehr über die notwendigen Komplementärmittel zur Co-Finanzierung verfügen.

Zum anderen sieht die Situation für das Jahr 2005 nicht viel besser aus. Wir wissen alle, dass der Haushaltsvollzug des Landes für 2005 mit großen Unsicherheiten – insbesondere auf der Einnahmenseite – behaftet ist. Deshalb begrüßen wir auch, dass die Landesregierung einen Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause angekündigt hat. Für die Kommunen in Schleswig-Holstein gilt, dass sowohl die Einnahmeerwartung als auch die Ausgabensituation für 2005 sehr unsicher. So hat der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag vor wenigen Tagen in einer Pressemitteilung drastische Sparmaßnahmen in den Haushalten für 2005 angekündigt. Zwar sind laut SHGT die Einnahmen der Gewerbesteuer 2004 etwas angestiegen, aber die ebenso wichtigen Einnahmen aus dem Anteil der Einkommensteuer sind deutlich weiter gesunken.

Noch schwerer wiegt aber der Anstieg der Ausgaben der Kommunen und zwar insbesondere im Sozialbereich. Und hier besteht eine erhebliche Unsicherheit über die Kosten von Hartz IV. Bundeswirtschaftsminister Clement hat der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass er bundesweit mit Mehrkosten von 6 Mrd. Euro rechnet, weil es mehr Bezieher vom Arbeitslosengeld II gibt als ursprünglich berechnet. In diesem Zusammenhang kritisiert der SHGT, dass die beabsichtige Entlastung der Hartz IV-Reform für die Kommunen noch nicht für alle Kommunen in Schleswig-Holstein sichergestellt ist.

Aus Sicht des SSW steht die Landesregierung in der Pflicht, die versprochene finanzielle Entlastung verbindlich zu sichern. Dies ist auch deshalb wichtig, weil diese angeblichen Einsparungen von Hartz IV aus Sicht der Bundesregierung für die Finanzierung des Ausbaus von Kinderkrippen benutzt werden soll. Man muss nicht Adam Riese sein, um festzustellen, dass diese Milchmädchen-Rechnung angesichts der großen finanziellen Probleme der Kommunen nicht aufgehen wird. Deshalb fordert der SSW, dass die Bundesregierung für die Betreuungsplätze der 0 bis 3-jährigen, die wir aus gesellschaftlicher Sicht dringend brauchen, eine solidere Finanzierung vorlegt.

Zum Schluss möchte ich mit Blick auf die Kommunen in Schleswig-Holstein noch sehr deutlich machen: Mit dem SSW wird es nach dem 20. Februar keinen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich geben.

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