Rede · 20.11.2013 Landesförderung für Katzenkastration

Seit Jahren ist die Zahl herrenloser und verwildeter Katzen stetig gestiegen. Experten gehen allein für Schleswig-H von 75.000 Tieren aus, die keinem Halter zuzuordnen sind. Die Probleme mit der Katzenüberpopulation sind vielfältig.
Katzen sind Beutegreifer und stellen eine Gefahr für heimische Vogelarten, Kleinsäuger oder Amphibien dar. In vielen Siedlungen sind Katzen zahlreicher vertreten als alle anderen Beutegreifer zusammen. Dadurch können Katzen partiell zu einem Rückgang von Vogelpopulationen im Siedlungsbereich führen. Durch die Zufütterung bei Katzen wird das natürliche Räuber-Beute-Gleichgewicht außer Kraft gesetzt. Dadurch kann die Population unkontrolliert wachsen.

Verwilderte Katzen sind die Nachkommen von nicht kastrierten, privaten Hauskatzen oder von ausgesetzten Katzen. Häufig leben diese Tiere auf Industriebrachen oder verwilderten Grundstücken. Da diese Tiere von domestizierten Hauskatzen abstammen, sind sie häufig nicht mehr in der Lage, sich oder ihre Nachkommen ausreichend zu versorgen. Und gerade in den Wintermonaten sterben zahlreiche Tiere einen qualvollen Hungertod. Zudem verenden viele der verwilderten Katzen an nicht behandelten Verletzungen und Infektionen oder an Parasiten.

Die gestiegene Zahl nicht zuzuordnender Katzen lässt seit Jahren auch die Tierheime an ihre Grenzen stoßen. Die Kapazitäten reichen vielerorts nicht mehr aus und die vielen abgegebenen Katzen stellen für sie eine enorme finanzielle Belastung dar. Bis für eine Katze ein neues Heim gefunden wurde, belaufen sich die Kosten im Schnitt auf rund 200 Euro pro Tier – für Tierarztkosten, Unterbringung und Kastration. Mit Spenden lässt sich dies kaum noch auffangen.

Aus den genannten Gründen fordern Tierschutzorganisationen, Naturschutzverbände oder die Jägerschaft seit Jahren eine Kastrationspflicht für Katzen, um der Lage Herr werden zu können.
Nun wissen wir, dass eine einheitliche Kastrationspflicht nach dem Landesverwaltungsgesetz – zur Gefahrenabwehr – nicht zulässig ist, weil die Katzenplage an sich keine Gefahr darstellt, die die eine solche Pflicht rechtfertigt.

Der Kreis Nordfriesland hat in diesem Jahr seine erfolgreiche Aktion zur Katzenkastration um drei weitere Jahre verlängert. In 2011 haben Kreis, Ämter, Städte und niedergelassene Tierärzte eine Gutscheinaktion gestartet, mit der Kastrationskosten bezuschusst wurden.
Für Personalkosten der Ordnungsämter und für Futter für die ersten Wochen, wurden in 2010 – also vor der Aktion – noch 100.000Euro in Nordfriesland für streunende Katzen aufgewendet. In 2012 waren es dann nur noch 80.000Euro. Die Zahl der Tierhalter, die diese Gutscheinaktion angenommen haben, ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Mit der Fortführung der Aktion versprechen sich die Initiatoren weitere Erfolge.

Es ist und bleibt wichtig, weiter an die Vernunft und Verantwortung der Katzenbesitzer zu appellieren, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Darauf aufmerksam machen, dass die Kastration ein aktiver Beitrag zum Tierschutz ist und das damit bestehendes Katzenelend verringert werden kann, ich denke das muss weiter nach draußen kommuniziert werden. Dabei helfen Informationskampagnen, Aktionen wie die in Nordfriesland oder die Appelle von Fachverbänden und –Vereinen.
Um auszuloten welche Möglichkeiten wir haben, ob über Freiwilligkeit, Ordnungsrecht oder andere, sollten wir uns mit dem Thema im Ausschuss weiter befassen.

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