Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.12.2003 Landesministergesetz

PRESSEINFORMATION
Wir haben bereits im mehreren Debatte über die Änderung des Landesministergesetzes hier im Landtag diskutiert. Deshalb fasse ich mich was den Gesetzentwurf angeht , der ja praktisch unverändert aus der Ausschussberatung kommt, relativ kurz.

Durch die gesetzliche Lücke des alten Ministergesetzes hat das Land im Ergebnis zusätzlich 267.000,-€ an Ministerpensionen bezahlen müssen. Das ist sehr bedauerlich. Dennoch geht es nicht so sehr um die Höhe der Summe, sondern viel mehr um das Prinzip. Denn es kann nicht sein, dass bei einem Landesminister der vorher Beamter war, die Versorgung so berechnet werden darf, als ob er während der gesamten Vordienstzeit als Beamter bereits Minister gewesen wäre.

Diese zusätzlichen Pensionen, die ehemalige Minister auf diese Weise erhalten können, sind den Bürgerinnen und Bürger nicht nur in diesen Krisenzeiten überhaupt nicht mehr zu vermitteln.

Der SSW bleibt bei seiner Kritik, dass der Landesregierung die Problematik bereits im Frühsommer 2001 hätte klar sein müssen. Man hätte also erwarten können, dass bereits damals der Landtag zeitnah informiert worden wäre. Dann hätten wir bereits vor zwei Jahre ein entsprechendes Gesetz verabschieden können. In einer Zeit, wo jeden Tag über neue finanzielle Opfer der Menschen im Lande diskutiert wird, macht es schon einen katastrophalen Eindruck, wenn ein ehemaliger Minister seine schon nicht kleinen Versorgungsbezüge durch ein handwerklich schlechtes Gesetz nochmals stark verbessern kann.

Die Gesetzesänderung kommt spät, aber nicht zu spät. Der vorliegende Gesetzentwurf wird die Überversorgung der Minister beenden und dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers genüge tun. Denn auch wenn das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung auf einen Verweis im Landesministergesetz 2000 stützt, so war es der Wille des Landesgesetzgebers, anderweitige Dienstzeiten nur für maximal fünf Jahre anzuerkennen. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sorgt jetzt dafür, dass sich die Pensionen für Minister wieder in angemessenen Grenzen halten.

Die FDP hat bei den Ausschussberatungen – und nun auch wieder im Plenum – eine Änderung zum Landesministergesetz eingebracht, die zum einen die Abschaffung des Weihnachtsgeld der Minister vorsieht und zum anderen die ersatzlose Streichung der Abgeordnetenentschädigung für Abgeordnete, die gleichzeitig Minister sind.

Es ist schon bemerkenswert, dass eine liberale Partei, die ja bei den Diskussionen um die Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer immer vor einer Neiddebatte warnt, jetzt solche offensichtlich populistischen Vorschläge macht.

Der SSW bleibt jedenfalls bei seiner ablehnende Haltung zu diesem Vorstoß. Denn: Das Weihnachtsgeld der Ministerinnen und Minister ist genau wie bei den Beamten des Landes durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen gekürzt worden. Dazu bleiben wir auch bei unserer Auffassung, dass das Weihnachtsgeld des Kabinetts seit 1962 auf ordentlicher rechtlicher Grundlage ausgezahlt worden ist. Die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Präzisierungen sind in den 90ér Jahre umgesetzt worden. Also auch hier gibt es keine Grundlage offensichtliche falsche Legenden öffentlich zu vertreten.

Die vorgeschlagene Abschaffung der Abgeordnetenentschädigung bei Ministern kann man nicht einfach so durch die Hintertür über das Landesministergesetz umsetzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser FDP-Vorschlag bei der nach der Landtagswahl notwendigen Änderung des Abgeordnetengesetzes, die ja ganz sicher wegen der Diätenreform in Angriff genommen werden muss, eine Rolle spielt. Dabei sollte die Möglichkeit eröffnet werden, dass Minister des Landes ihr Mandat ruhen lassen können. Dies wäre nach unserer Ansicht der richtige Weg und dann würden wir uns all diese Diskussionen ersparen können.

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