Pressemitteilung · 05.09.2001 Landesvergabegesetz: SSW sieht Gesetzentwurf von Praktikern bestätigt
Zur heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses über den SSW-Entwurf eines Landes-Vergabegesetzes sagte der wirtschaftspolitische Sprecher des SSW, Lars Harms:
Die Anhörungsergebnisse bestätigen unsere Auffassung, dass wir ein Landesvergabegesetz brauchen. Aber insbesondere bei den Praktikern sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeber-Seite gibt es positive Stellungnahmen zu unseren Entwurf.
Lars Harms legte noch einmal dar, warum eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag aus Sicht des SSW wichtig ist:
1. Ein Landesvergabegesetz wirkt durch die Forderung nach Tariftreue den Wegfall von tarifgebundenen Arbeitsplätzen entgegen.
2. Ein Landesvergabegesetz für Schleswig-Holstein sichert somit den Bestand für regionalen Unternehmen nicht zuletzt im Baugewerbe und im ÖPNV.
3. Das Landesvergabegesetz sorgt auch für rechtliche Klarstellung durch die Möglichkeit von Standards und Regelungen auch für Nachunternehmen. Betriebe, die gegen das Vergabegesetz verstoßen, können für bis zu zwei Jahre von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
4. Ein Landesvergabegesetz für Schleswig-Holstein kann Vorbild für die Regelungen auf Bundesebene sein, sofern ein Bundes-Vergabegesetz beschlossen wird.
Es gibt also aus unserer Sicht keinen Grund gegen dieses Gesetz zu stimmen, so Lars Harms.