Rede · Lars Harms · 22.03.2018 Lars Harms: Den Keller der Justiz entrümpeln

Lars Harms zu TOP 5 - Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz

„Dieser Gesetzentwurf baut auf der in der letzten Wahlperiode von Ministerin Spoorendonk angestoßenen Debatte auf!“

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst eine in der schleswig-holsteinischen Geschichte wahrscheinlich bisher einmalige Neuauflage der Landesgesetze in Bezug auf sprachliche und inhaltliche Modernisierung. Grundsätzlich geht es darum, neben dem vielen nach vorne schauen, auch einen Blick zurück zu wagen. Sind die neuen Gesetzesvorhaben ebenso schlüssig, wie die bestehenden? Wo sind möglicherweise Doppelungen? Oder welche Inhalte oder auch Gliederungen sind überholt? All diese Fragen hat man sich nun gestellt und ist ihnen nachgegangen. Auch ohne eine solche Bereinigung, würde unser Landesrecht sicherlich nicht mal so eben zusammenbrechen. Was jedoch nicht bedeutet, dass die hier erbrachte Leistung nicht von großer Wichtigkeit wäre. Bildlich gesprochen könnte man sicherlich auch sagen: Man hat nun endlich den Keller entrümpelt!  

Dieser Gesetzentwurf ist daher sicherlich auch als nachfolgender Schritt, der in der letzten Wahlperiode von Ministerin Spoorendonk angestoßenen Debatte, zu sehen. 

Vor uns liegt nun nicht nur ein mehr als 160 Seiten schweres Gesetzespaket, sondern eben auch das Ergebnis von sicherlich zwei bis drei Jahren intensiver Arbeit, die vor allem von Seiten der Verwaltung maßgeblich getragen wurde. Von daher möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten, für die in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit, Lob und Dank aussprechen. Ihnen ist es maßgeblich zu verdanken, dass sämtliche Gesetzvorlagen in Schleswig-Holstein grundlegend durchleuchtet wurden. Eine Aufgabe, die in der Tat nicht alltäglich ist und nichtdestotrotz für unser Land von Bedeutung ist.  In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf wurde daher nicht nur einmal angemerkt, dass dieser Entwurf insgesamt auf Zustimmung stößt.  Was natürlich sehr erfreulich ist. Zudem wurden noch weitere Änderungswünsche vorgetragen und im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss beraten, wie etwa der Aspekt des Hausrechts. Der Kollege Rossa hat dazu einen sehr hilfreichen Hinweis gemacht. Und auch in diesem Fall wurde die eingereichte  Änderung der regierungstragenden Fraktionen, nach Einholen und Bewertung der schriftlichen Ausführungen der Fachverbände, einstimmig unterstützt. Insgesamt handelt es sich also um ein Vorhaben, bei dessen Zielrichtung allgemein große Einigkeit herrscht. Das hat die heutige Debatte im Parlament zudem nochmals bestätigt. Auch wir als SSW werden daher diesem Gesetz zustimmen. 

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