Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 07.07.2010 Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken

Seit der Bundestagswahl ist die Diskussion um die Zukunft der Atomkraftwerke in Deutschland neu entbrannt. Losgetreten wurde diese Diskussion von Union und Liberalen, indem sie das Atomausstiegsgesetz und die Laufzeitverlängerung auf die politische Agenda gehoben haben.
Derzeit entbrennt der Streit in der Frage, inwieweit der Bundesrat bei einer Laufzeitverlängerung zustimmen muss. Es gibt mittlerweile unterschiedliche juristische Bewertungen der Sachlage mit unterschiedlichen Voten. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine abschließende Bewertung derzeit nicht möglich ist, solange eine gesetzliche Ausgestaltung der Laufzeitverlängerung nicht vorliegt.
Interessant ist jedoch das Gutachten, dass Bundesumweltminister Röttgen beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in Auftrag gegeben hat. Papier kommt zu dem Ergebnis, dass eine Laufzeitverlängerung nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich ist. Weil es sich dabei nicht um „eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts handele“.
Ebenso kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz seinerzeit auch im Bundesrat zustimmungspflichtig gewesen ist. Jedoch hat der Bundesrat seinerzeit mehrheitlich auf ein Einspruchsrecht verzichtet, was somit juristisch als Zustimmung gewertet wurde.
Die Schlussfolgerung ist, wenn das Ursprungsgesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig gewesen ist, dann muss der Bundesrat auch weiterhin zustimmen. Gerade bei der Frage der Laufzeitverlängerung.

Juristische Taschenspielertricks von Seiten der Bundesregierung, den Bundesrat außen vor zu lassen, darf es in dieser wichtigen Frage nicht geben. Schwarz/gelb soll endlich Farbe bekennen, was sie zu tun gedenkt, hinsichtlich der Atomkraftwerke. Dort ist die Rede von Laufzeitverlängerungen von 8 Jahren, von 28 Jahren und bis zu 60 Jahren. Derartige Aussagen machen deutlich, dass die Koalition kein Konzept hat, wie sie die Energieversorgung künftig gestalten will – schon gar nicht ohne Atomenergie. Es macht aber deutlich, dass sie sich zum Handlanger der großen Energiekonzerne machen lässt.
Bei einer Laufzeitverlängerung würden dort Gewinne in Milliardenhöhe abgeschöpft werden, ohne dass die Entsorgungsfrage in irgendeiner Form geklärt ist. Und Jahr für Jahr kommen weitere 400 Tonnen des hochradioaktiven Atommülls zum bereits bestehenden Atommüllberg hinzu. Dadurch wird letztendlich nicht nur die Sicherheit der Bundesbürger gefährdet, es verhindert vor allem den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energie.

Das Volk hat ein Recht zu erfahren, was die Bundesregierung zu tun gedenkt hinsichtlich der Atomkraftwerke. Aber genau dort liegt das Problem. Wer sich die große Anti-Atomdemo im April noch einmal vor Augen führt, dem wird klar, dass die Bevölkerung nicht hinter dieser Technologie steht.
Bisher hat Bundesregierung nicht den Mumm gehabt, der Bevölkerung konkret zu sagen, wo die Reise hingeht. Eine Erhebung von Emnid hat ergeben, dass 59 Prozent der Befragten eine in Aussicht gestellte Laufzeitverlängerung aller Atomkraftwerke ablehnen. Und die Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für eine Fortführung des gesetzlich verankerten Atomausstiegs aus.
Dies muss die Koalition berücksichtigen, wenn sie ihr energiepolitisches Gesamtkonzept vorlegt. Sie muss endlich Stellung beziehen, wie sie sich zur Laufzeitverlängerung positioniert. Aber eins ist klar. Die schwarz/gelbe Mehrheit im Bundesrat ist weg und ohne die Zustimmung der Länderkammer wird es keine Verlängerung geben. Und das ist gut so.

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