Rede · 16.12.2004 Lebenspartnerschaftsgesetz

Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Umsetzung des heute gültigen Lebenspartnerschaftsgesetz in Landesrecht vorgenommen. Wie bekannt wird auf Bundesebene gerade erneut über weitere Gleichstellungen in diesem Bereich verhandelt. Wie bisher werden vom SSW alle Bestrebungen unterstützt, die eine Verbesserung der Stellung von Lebenspartnerschaften beinhaltet. In einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft sollten gleichgeschlechtliche Lebensweisen prinzipiell die gleichen Rechte wie Ehegemeinschaften von Mann und Frau bekommen.


Nach unserer Ansicht kann es nämlich nicht so sein, dass die Lebenspartnerschaft nur aus Verpflichtungen besteht, aber nicht mit Rechten unterstützt wird. Für uns ist es logisch, dass wenn jemand eine Verpflichtung eingeht, diese auch mit Rechten verbunden sein muss. Hier wäre auch der Weg zu eröffnen, solange es in Deutschland noch eine steuerliche Begünstigung von Eheleuten gibt, diese Möglichkeit auch für Lebenspartnerschaften zu ermöglichen. - Wobei ich unterstreichen möchte, dass der SSW dafür eintritt zukünftig nicht die Ehegemeinschaft, sondern Familien mit Kindern steuerlich zu begünstigen. Aber das ist ein anderes Thema. -

Hier tun sich jedoch einige Parteien hervor, die zwar gerne die Pflichten aus der Ehe weitergeben, aber auf keinen Fall die Rechte und dies kann so nicht sein. Auch die Lebenspartnerschaft muss eindeutig mit dem Signal verbunden werden, hier steht man zusammen in den guten und in den schlechten Zeiten.

Auf Landesebene wird durch die hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der Weg geöffnet, soweit es dem Landesgesetzgeber möglich ist. Vor- und Nachteile werden umgesetzt. Die Änderungen im Landesbeamtengesetz sind ein Beispiel dafür.

Im übrigen möchte ich gerne die Kolleginnen und Kollegen auffordern, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere auf Bundesebene die Regelungen umgesetzt werden, damit eine faktische Gleichstellung zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen stattfinden kann.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Rede · Christian Dirschauer · 07.10.2026 Wenn das Geld fehlt, hilft auch kein flexibleres Haushaltsrecht

„Mehr Flexibilität im kommunalen Haushaltsrecht ist richtig – aber bei der Daseinsvorsorge zieht Schwarz-Grün die falsche Grenze. Dass Schwimmstätten nun berücksichtigt werden, begrüßen wir als SSW, doch für uns gehören auch Bibliotheken, Tierheime und Frauenhäuser zur kommunalen Daseinsvorsorge. Wir bedauern, dass der final vorliegende Gesetzentwurf dies nicht so vorsieht.“

Weiterlesen

Rede · Sybilla Nitsch · 07.10.2026 Medienwirksames Radeln bringt wenig!

„Wenn auf der einen Seite die Strategie gut anläuft, man dann nicht am Ball bleibt und darüber hinaus noch die Mittel zusammenstreicht, dann springt doch irgendwo die Kette ab.“

Weiterlesen