Rede · Christian Dirschauer · 28.10.2021 Lehren aus der Pandemie und Flutkatastrophe ziehen

„Aus Sicht des SSWs dürfen wir jedenfalls nicht nachlassen, die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben.“

Christian Dirschauer zu TOP 17 - Besser Leben retten – Digitalisierung auch im Notfall sinnvoll (Drs. 19/3278)

Viele von uns nutzen immer mehr app-basierte Dienste. Wo am Anfang vielleicht eher Kommunikation und Unterhaltung im Fokus standen, so werden heute immer mehr Apps genutzt, die sämtliche Lebensbereiche betreffen. Die Pandemie hat vor allem die gesundheitsspezifischen Apps in den Vordergrund gestellt. Wer hätte etwa vor einigen Jahren gedacht, dass die Bundesregierung einmal eine App im Gesundheitsbereich in Auftrag geben würde? Oder dass die Kommunikation mit den Kinderärztinnen und -ärzten beispielsweise über die „Mein Kinder- und Jugendarzt-App“ erfolgt. Im vorliegenden Antrag soll es darum gehen, die Ersthelferalarmierungssysteme zu unterstützen. Inhaltlich reiht er sich ein, in unsere jüngste Debatte zum Thema Lehren aus der Pandemie und Flutkatastrophe. 
Vor allem soll es in diesem Fall darum gehen, ehrenamtliche Ersthelferinnen und Ersthelfer in das Rettungssystem miteinzubeziehen. Das macht vor allem in ländlicheren Regionen Sinn. Dort ist der Weg zur nächsten Leitstelle meistens weiter , als in den größeren Städten. Und solche Regionen haben wir in Schleswig-Holstein reichlich. Entsprechende Modellprojekte zu den Apps gab es bereits. Entscheidend ist dabei ein hohes Maß an Qualität zu garantieren. Das wird sicherlich die große Herausforderung bei der Umsetzung werden und wird über den Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Dabei gilt es ebenso die Qualität und die Funktionen der App selbst zu sichern, als auch die Qualität der Ersthelferinnen und Ersthelfer. Die Hürden, die sich für ein solches neues App-System auftun, sind also hoch. Ich denke, dessen ist sich auch die Landesregierung bewusst. 
Eine andere Sache, die möglicherweise schneller umzusetzen ist, ist die Anwendung der Telemedizin. Auch das wird ja teilweise schon gemacht und wird durch entsprechende Arbeitsgruppen in der Praxis auch heute schon inhaltlich begleitet. Die Ergebnisse sind in diesem Zusammenhang überwiegend positiv, so wurde es mir aus der Rettungsdienst-Praxis berichtet. Ich denke, hier kann es der Landesregierung gelingen, zeitnah eine flächendeckende Umsetzung voranzubringen.  

Fest steht jedenfalls, dass wir in Bezug auf die Digitalisierung in Deutschland einen enormen Aufholbedarf haben. Die Pandemie hat dies nochmals deutlich hervorgehoben. Dabei ist es eigentlich traurig, dass es erst eine Pandemie braucht, um eine digitale Alternative zum Impfpass zu etablieren, um nur ein Beispiel zu nennen. Und auch heute noch ist es so, dass wenn ein Rettungswagen gerufen wird, die Kenntnisse über Vorerkrankungen oder Allergien einfach nicht vorhanden, beziehungsweise nicht aufrufbar sind. Dabei könnten diese Informationen ganz entscheidend für die Behandlung sein. Eine digitale Gesundheitskarte könnte hier Abhilfe schaffen.  Aus Sicht des SSWs dürfen wir jedenfalls nicht nachlassen, die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben. Es lohnt sich an dieser Stelle nicht noch auf eine weitere Krise zu warten, sondern wir müssen jetzt handeln. Mit Blick auf den vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen, bin ich daher positiv, dass Schleswig-Holstein sich auf einem guten Weg befindet. Vor diesem Hintergrund ist sehr zu begrüßen, dass Ministerin Sütterlin-Waack umfassende Erneuerungen auch für die entsprechenden Rettungsfahrzeuge angekündigt hat. Schließlich nützt die modernste Technik wenig, wenn der Gesundheitsschutz in den jeweiligen Fahrzeugen mangelhaft ist. Alles in allem kann ich feststellen: Die Landesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und es ist gut, dass wir als Parlament in diesem Haus darüber beraten. Wir werden die Umsetzung selbstverständlich engmaschig begleiten, von daher freue ich mich auf die Beratungen im zuständigen Ausschuss.

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