Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 15.12.2011 Leitlinien für eine landesweite Suchthilfe und Suchtprävention in Schleswig-Holstein

Aus Sicht des SSW sind Suchthilfe und Suchtprävention unverzichtbare Bestandteile der sozialen Infrastruktur. Nach unserer Auffassung hat das Land die Pflicht, eine flächendeckende Versorgung der Suchtkranken in Schleswig-Holstein sicherzustellen und die Präventionsarbeit zu stützen. Dies gilt heute genauso, wie für die Zukunft. Und für uns ist klar, dass es nicht von der Finanzsituation des Landes und der Kommunen abhängen darf, ob diese wichtige Aufgabe erfüllt wird oder nicht.

Doch leider ist offensichtlich genau das der Fall: Schon 2003 sind die Landesmittel um 20 Prozent gekürzt worden. Und wie wir alle wissen, sind mit dem aktuellen Doppelhaushalt weitere gravierende Kürzungen in den Sozialverträgen vorgenommen worden. Mit dieser Entscheidung von CDU und FDP sind auch für die Suchtarbeit in Schleswig-Holstein weitere schmerzliche Einschnitte verbunden. Die Sozialverbände warnen davor, dass sich das Land endgültig vom Ziel einer professionell gleichwertigen Versorgung in ganz Schleswig-Holstein verabschiedet. Und eins muss dabei deutlich gesagt werden: Dies alles passiert in einer Zeit, in der sich an den Suchtproblemen im Land nichts Gravierendes ändert.
Für den SSW ist klar: Eine Entwicklung, in der sich das Land immer weiter aus seiner Verantwortung für Hilfebedürftige zurückzieht, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen ein möglichst niedrigschwelliges, flächendeckendes und professionelles Präventions- und Suchthilfeangebot. Und dieses Hilfesystem muss dauerhaft sichergestellt sein. Hierzu gibt es aus unserer Sicht keine Alternative. Doch leider scheint eine solche Versorgung aller Bürger im Land vor dem Hintergrund der Kürzungen fraglich.

Auch daran, ob uns die Daseinsvorsorge in diesem Bereich durch eine Kommunalisierung der Suchthilfe gelingt, hat der SSW Zweifel. In einer Kommunalisierung mögen zwar Chancen für ein wirksameres und bedarfsnäheres Hilfesystem liegen. Doch mit ihr droht auch die Situation, dass die Kommunen mit dieser wichtigen Aufgabe allein gelassen werden. Weil aber auch ihre finanzielle Situation oft schwierig ist, werden die freiwilligen Leistungen unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Auch daran, ob die Mittel des Landes ohne Leitlinien und Qualitätsstandards zur Verbesserung der Suchthilfe in der Fläche beitragen, haben wir Zweifel. Wir befürchten, dass in Zukunft in manchen Gemeinden wichtige Angebote wegfallen werden.

Aus diesen Gründen kann sich der SSW den Forderung von SPD und Grünen nach Leitlinien für eine landesweite Suchthilfe und Suchtprävention anschließen. Denn schon heute führen die fehlenden Qualitätsstandards und die unterschiedliche Finanzsituationen in den Kommunen dazu, dass es vom Wohnort der Betroffenen abhängt, ob und wie ihnen bei einem Suchtproblem geholfen wird. Es kann doch nicht angehen, dass sich in Zukunft wohlmöglich nur die Kommune mit solidem Haushalt eine ambulante Suchtberatung leisten kann, während dieses Angebot anderswo wegfällt. Eine solche Situation ist ganz einfach nicht hinnehmbar. Auch unter den Bedingungen einer weiteren Kommunalisierung muss klar sein, dass das Land eine politische Mitverantwortung für die Suchthilfe hat.

Natürlich sind die geforderten Leitlinien wichtig, um einheitliche Standards im ganzen Land zu erreichen und damit auch die zweckgebundene Verwendung der Landesmittel sicherzustellen. Ohne Zweifel müssen bei der Erarbeitung die Suchthilfeverbände, die Landesstelle für Suchtfragen und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden. Und auch wir denken, dass diese Gelegenheit genutzt werden muss, um die Schwerpunkte der Sucht- und Drogenpolitik zu aktualisieren. Denn allein durch die Liberalisierung des Glücksspiels wird die Suchthilfe vor große Herausforderungen gestellt. Uns muss dabei aber klar sein, dass es Suchthilfe und Prävention nicht zum Nulltarif gibt. Die Einrichtungen im Land brauchen Planungssicherheit. Aus Sicht des SSW ist und bleibt die Landesebene klar in der Verantwortung für die finanzielle Ausstattung einer bedarfsgerechten Suchthilfe.


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