Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 18.11.2000 Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung

Wieder einmal wird von der CDU etwas zu einem Problem hochstilisiert, was eigentlich gar keines ist. Sie fordert etwas zurückzuziehen, was derzeit schon so praktiziert wird. Die erste Kritik, die man hört ist: "Es wird etwas beschrieben und konkretisiert, was schon lange gängige Praxis ist. Die sei nicht unbedingt notwendig." Die Landwirte und Gartenbaubetriebe haben in den letzten Jahren immer so gearbeitet, was jetzt nur noch einmal in Schriftform gebracht wurde. Dies kann wohl kaum - auch nicht nach Meinung der CDU - so falsch gewesen sein.

Die zweite Kritik, die man hört ist: "Es werden hier noch einmal Gesetzestexte wiedergegeben und es werden konkrete Inhalte beschrieben, die ohnehin bekannt sind. Zu meinen, dass eine solche Aufstellung nicht notwendig sei, da alle Landwirte und Gartenbaubetriebe die Gesetze kennen würden, mag auf den ersten Blick richtig sein. Es kann jedoch auch nicht schaden, noch einmal etwas wiederzugeben, um es zu verdeutlichen. Dies dient ausdrücklich der Übersichtlichkeit. Es ist somit eine gute Hilfestellung der Landesregierung an die Landwirtschaft und Gartenbaubetriebe.
Die dritte Kritik, die man hört ist: "Es werden hier Ermessensspielräume in den Gesetzen konkretisiert und somit würde der Gesetzgeber übergangen."

Dies geht unter anderem auch aus einer Pressemitteilung von Frau Happach-Kasan hervor.
Dazu möchte ich sagen, wenn es Ermessensspielräume gibt und diese derzeit schon genutzt, beziehungsweise in einer bestimmten Form ausgelegt werden, so kann man der Landesregierung eigentlich nur dankbar sein, dass sie diese Ermessensspielräume konkretisiert und definiert hat. Somit wird deutlich, wie derzeit gültige Gesetze in unseren Ämtern ausgelegt werden. Dies gibt uns die Möglichkeit darauf bei Bedarf zu reagieren.
Das ganze dient also auch der Transparenz. Und jeder Partei im Landtag, auch der F.D.P., steht es offen, Gesetzesinitiativen einzubringen, wenn sie mit der Auslegung von geltendem Recht unzufrieden ist.

Grundsätzlich begrüßt der SSW die Herausgabe der Leitlinien. Erweist es sich jedoch, dass es durch Textpassagen in den Leitlinien zu Unklarheiten oder gar Verschärfungen gegenüber der bisherigen Praxis geben sollte, so müssen diese konkret genannt werden und dann möglicherweise geändert werden. Dies bedeutet aber nicht, dass man die gesamten Leitlinien in Frage stellen sollte.
Hier wird intensiv beschrieben, wie Landwirte und Gartenbaubetriebe den naturverträglichen und ressourcenschonenden Teil der guten fachlichen Praxis erfüllen können. Selbstverständlich spielen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte in der Betriebsführung des Einzelnen eine Rolle. Gleichwohl ist es mit Sicherheit eine große Hilfe, wenn die Betriebe diese Leitlinien an die Hand bekommen, sei es als inhaltliche Hilfestellung oder als mögliches Nachschlagewerk für die Erfüllung von Qualitätsvorgaben. Dies hat sicherlich auch die Landwirtschaftskammer seinerzeit bewegt, die Leitlinien gemeinsam mit der Landesregierung zu präsentieren.

Ein Gesichtspunkt droht allerdings in der gesamten Debatte völlig unterzugehen. Die Aufstellung solcher Leitlinien zur Konkretisierung gesetzlicher Grundlagen dient auch der Transparenz gegenüber der EU. Immer häufiger sind Zahlungen aus EU-Töpfen an Vorgaben und Richtlinien gebunden. Diese betreffen auch die gute fachliche Praxis, die nachgewiesen werden muß. Hier kann man meines Erachtens hervorragend auf die Leitlinien verweisen und somit unbürokratischer und möglicherweise auch schneller an EU-Mittel gelangen als bisher. Dies ist für den SSW ein wichtiger Grund, die Herausgabe der Leitlinien zu unterstützen.

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