Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 19.12.2025 Nach SSW-Vorstoß: Landesregierung legt Entwurf für Drug-Checking vor

Zum Entwurf der Landesregierung für eine Landesverordnung zu Drug-Checking (Unterrichtung 20/305) erklärt der sozialpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

„Mit dem Entwurf für eine Landesverordnung zu Drug-Checking kommt Bewegung in ein Thema, das für den Gesundheitsschutz im Land zentral ist. Drug-Checking kann Menschen vor gefährlichen Substanzen, Verunreinigungen und Überdosierungen schützen – und im Ernstfall Leben retten.

Der SSW setzt sich seit Jahren dafür ein, Drogenpolitik nicht auf Verbote zu reduzieren. Wer konsumiert, tut das unabhängig von rechtlichen Grauzonen. Entscheidend ist, ob Menschen Zugang zu verlässlichen Informationen und Beratung haben, bevor etwas schiefgeht. Genau hier setzt Drug-Checking an.“

Dirschauer betont, dass es dabei nicht um eine Verharmlosung von Drogen gehe.
„Drug-Checking bedeutet nicht, Konsum zu normalisieren. Es bedeutet, Risiken offen zu benennen, frühzeitig aufzuklären und den Kontakt zur Suchthilfe herzustellen – gerade für Menschen, die sonst kaum erreicht werden.“

Der Sozialpolitiker erinnert daran, dass seine Fraktion das Instrument frühzeitig eingefordert habe.
„Wir haben Drug-Checking im Landtag beantragt, in Kleinen Anfragen auf bestehende Lücken in der Prävention hingewiesen und auch in den Haushaltsberatungen dafür gekämpft, dass solche Angebote finanziell möglich werden. Dass die Landesregierung diesen Weg nun einschlägt, ist richtig.“

Entscheidend sei nun die praktische Umsetzung.
„Für die Menschen im Land zählt am Ende nicht die Verordnung, sondern ob es tatsächlich Angebote gibt, die erreichbar, verständlich und vertrauenswürdig sind. Drug-Checking muss dort stattfinden, wo Menschen feiern, konsumieren oder Hilfe suchen – und es muss dauerhaft abgesichert werden. Daran wird sich messen lassen, ob aus dem Entwurf ein echter Fortschritt für den Gesundheitsschutz wird“, so Dirschauer.
 

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