Rede · 15.05.2002 Nachhaltige Wasserwirtschaft und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Wasser ist in der Tat kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere. Deshalb muss natürlich Ziel jeden Strebens sein, die Qualität und Quantität des guten Wassers zu erhalten. Diesem Ziel kommen wir mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein Stück näher.
Wir haben dieses Thema ja schon einmal hier behandelt, so dass ich nicht mehr auf das Für und Wider an sich, sondern nur noch auf die im Bericht vorgeschlagene Umsetzung eingehen werde.
Erst einmal ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Institutionen auf Ebene der Flussgebietseinheiten und auf Ebene der Bearbeitungsgebiete beteiligt werden. Das ist auf jeden Fall schon einmal positiv. Normalerweise würde ich nun sagen, dass diesen Institutionen auch Einspruchsmöglichkeiten gewährt werden müssten. Aber da man in der Umsetzung einem Vorschlag gefolgt ist, den unter anderem auch der SSW unterstützt hat, ist dies so nicht mehr notwendig. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Wasser- und Bodenverbände und, sollten die Wasser- und Bodenverbände hierzu nicht in der Lage sein, durch die Kreise bzw. die kreisfreien Städte. Damit ist für kommunale und ortsnahe Beteiligung gesorgt. Hierüber sind wir in der Tat sehr zufrieden.
Zumal es auch wichtig ist, zu bedenken, dass die Wasser- und Bodenverbände über einen riesigen Erfahrungsschatz verfügen und am ehesten dazu beitragen können, dass es zu einem Interessenausgleich mit Nutzern, wie zum Beispiel der Landwirtschaft, überhaupt kommen kann. Ich weiß wohl, dass es auch andere Bestrebungen gab, die kommunale Ebene nicht angemessen zu beteiligen. Deshalb möchte ich es auch noch einmal ganz ausdrücklich positiv erwähnen, dass hier eine vernünftige Lösung gefunden wurde.
In bezug auf den Antrag von SPD und Grünen zur nachhaltigen Wasserwirtschaft ist zu sagen, dass wir dem Antrag durchaus folgen können. Vor allem die Feststellung, dass es sich bei der Versorgung von Haushalten mit Wasser um eine Leistung der Daseinsvorsorge handelt ist richtig. Im Bereich der Daseinsvorsorge gibt es Bereiche, die man nicht einfach dem Markt aussetzen kann. Im Antrag wird es mit dem Wort Kernaufgaben umschrieben.
Derzeit ist die kommunale Wasserversorgung durch den sogenannten Gebietsschutz vor Eingriffen von Außen abgesichert. So wird gesichert, dass die Wasserkreisläufe auf regionaler Ebene erhalten und in regionaler Verantwortung betrieben werden können. Wasser lässt sich nicht genauso handeln wie Strom, sondern ist ortsgebunden. Aufgrund der hohen Qualität des Trinkwassers in Deutschland haben wir kein Interesse daran, Wasser-Im- und Exporte zu ermöglichen, denn dann müsste das Wasser auf unnatürlichem Wege haltbar gemacht werden. Wir haben also wirklich etwas zu verlieren, wenn wir den europaweiten Liberalisierungsbestrebungen nachgeben würden.
Zugegebenermaßen ist der Preis für Trinkwasser und für die Abwasserentsorgung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern relativ hoch. Allerdings stehen unseren hohen Preisen auch hohe Subventionen in anderen Ländern gegenüber. Somit hinken die Vergleiche oft ein wenig. Darüber hinaus ist klar, dass die Qualität des Wassers in Deutschland unangefochten gut ist. Somit stimmt das Preis-/Leistungsverhältnis. Es gibt somit keinen ökonomischen Grund Liberalisierungsbestrebungen nachzugeben.
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung ist, wie vorhin gesagt, ein Kernbereich der Daseinsvorsorge für die der Staat zu sorgen hat. Würde dieser Bereich völlig liberalisiert werden, würde er komplett der demokratischen Kontrolle entzogen werden und gleichzeitig einen wesentlich höheren Regelungs- und Kontrollaufwand nach sich ziehen. Zudem bin ich mir sicher, dass wir auch damit rechnen müssen, dass hier Arbeitsplätze verloren gehen.
Am Ende sieht meine Befürchtung wie folgt aus: Wir werden eine rein ökonomische Betrachtungsweise in bezug auf die Wasserversorgung bekommen. Dies wird zu Arbeitsplatzverlusten führen und wir werden qualitative Einbußen hinnehmen müssen.
Ich beziehe diese Befürchtungen nicht nur auf die in der Bundesregierung angedachte Aufhebung des Gebietsmonopols, sondern auch auf andere Privatisierungsbestrebungen bis hin zu europaweiten Ausschreibungen von Ver- und Entsorgungsleistungen. In jedem Fall ist nicht damit zu rechnen, dass wirklich flächendeckend nachhaltig gewirtschaftet wird, wie wir es jetzt tun. Wir sind der Auffassung, dass die ökologischen und sozialen Ziele den ökonomischen Zielen untergeordnet werden könnten.

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