Rede · 23.04.1997 Nationalpark Wattenmeer

Seit der letzten Diskussion über das Thema „Synthesebericht Ökosystemforschung Wattenmeer“ hier im Landtag sind aus Sicht des SSW einige Fortschritte im laufenden Prozeß der Weiterentwicklung des „Nationalparks Wattenmeer“ erreicht worden. Bei der Diskussionsveranstaltung in Tönning mit Beteiligung der Ministerpräsidentin und vielen anderen Verantwortlichen gab es zwar noch erregte Diskussionen. Aber seither hat sich beispielsweise der Umweltausschuß vor Ort beim Nationalparkamt in Tönning über die Pläne informiert. Ich hoffe dies hat zu einem verbesserten Informationsstand der Mitglieder des Landtages und auch zur besseren Atmosphäre in der Auseinandersetzung beigetragen.

Der SSW hat mit Zufriedenheit festgestellt, daß sich führende Mitglieder der Landesregierung für den Erhalt von Paragraph 2 des Nationalparkgesetzes, der die Rechte der traditionellen Nutzungen sichert, ausgesprochen haben. Für den SSW war und ist die Erhaltung dieses Paragraphen die wichtigste Forderung im bezug auf die Nationalparkdiskussion.

Ein weiterer Fortschritt in diesem Prozeß ist aber mit den Beteiligten vor Ort erreicht worden. Die im Dezember erfolgte Einigung zwischen der Landesregierung und den Nationalparkkuratorien Nordfriesland und Ditmarschen über die zukünftige Vorgehensweise bei der Diskussion um den Synthesebericht bewerten wir vom Ansatz her als positiv.

Für den SSW war es dabei besonders wichtig, daß man Änderungen oder Neufestsetzungen der bestehenden Schutzzonen und landseitige Erweiterung des Nationalparks in Einvernehmen mit den betroffenen vor Ort beschließt. Dieses wird durch die vorgeschlagene Einzelfallprüfung und das geforderte Einvernehmen der Kuratorien zum Teil gewährleistet.

Trotzdem hat sich die Landesregierung ein kleines Schlupfloch offen gelassen, wenn man sich mit den Kuratorien nicht einig wird. Dann soll der Landtag die endgültige Entscheidung treffen. Der SSW fordert beide Seiten dazu auf, daß dieses Schlupfloch nicht mißbraucht wird. Im Interesse der Sache sollten die Entscheidungen gemeinsam von allen Beteiligten getragen werden.

Wie man die Probleme bei der Neugestaltung des Nationalparks einvernehmlich lösen kann, zeigt die Einigung mit den Muschelfischern. Der Vertragsabschluß zwischen der Landesregierung und den Muschelfischern über einen 10-Jahresvertrag zur Nutzung der Muschelressourcen im Wattenmeer beweist, daß ein Kompromiß zwischen den traditionellen Nutzern im Wattenmeer und den ökologischen Zielsetzungen des Nationalparks möglich ist, wenn beide Seiten auf Verhandlungen eingestellt sind.

Der SSW ist der Auffassung, daß die gefundene Lösung auch bei anderen Gruppen, wie den Krabbenfischern oder Schäfern als Vorbild dienen sollte. Der Vorteil solcher Lösungen ist die Länge der Vertragsdauer, die für die wirtschaftlichen Nutzer eine erhebliche Planungssicherheit ergeben. Gleichzeitig kann man im Gegenzug schrittweise umweltpolitische Ziele verwirklichen.

Jetzt ist man also in die Phase der Infromationsveranstaltungen eingetreten und wir meinen, daß der Landtag erst einmal die weiteren Ergebnisse abwarten sollte. Der SSW sieht aber keine Veranlassung seinen Änderungsantrag zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer zurückzuziehen. Inhaltlich stehen wir voll hinter diesem Antrag und ehrlich gesagt, verstehe ich immer noch nicht, liebe Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen, warum Sie unseren Änderungsantrag nicht unterstützen können. Nachdem die Landesregierung festgestellt hat, daß der Paragraph zwei nicht geändert wird, müßte doch auch die SPD-Fraktion unserem Antrag zustimmen können.

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