Pressemitteilung · 13.01.1999 Nationalparkgesetz: Landesregierung muß für Änderungswünsche der Region offen sein

In einem ersten Kommentar zu dem gestern vom Kabinett vorgelegten Referentenentwurf für ein neues Nationalparkgesetz sagte die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk:

"Der Referentenentwurf der Landesregierung ist eine vernünftige Basis für die längst fällige Novellierung des Nationalparkgesetzes. Von den vielen problematischen Forderungen, die noch im Ökosystembericht Wattenmeer aufgestellt wurden - beispielsweise die ursprünglich angestrebte landseitige Erweiterung des Nationalparks - ist nicht viel übrig geblieben."

Für den SSW sei es entscheidend, daß neben den ökologischen Interessen die traditionellen Nutzungen im Nationalpark auch in Zukunft möglich sein müssen. Auch der Küstenschutz und die Deichsicherheit müßten weiterhin Vorrang haben. Diese Forderungen würden laut Spoorendonk im vorliegenden Referentenentwurf berücksichtigt.

Spoorendonk wies weiter darauf hin, daß es sich vorläufig um einen Referentenentwurf der Landesregierung handelt, der nun in der Anhörungsphase sei.

Der SSW bekennt sich ausdrücklich zu den Zielsetzungen des "Nationalpark Wattenmeer" und wir begrüßen deshalb die Weiterentwicklung des Nationalparks. Dem SSW ist es aber sehr wichtig, daß die Akzeptanz des neuen Nationalparkgesetzes bei der Bevölkerung vor Ort so hoch wie möglich ist. Deshalb muß die Landesregierung die Anhörung ernst nehmen und weiter offen bleiben für berechtigte Änderungswünsche am Nationalparkgesetz, die aus der Region kommen. Besonders die Frage des möglichen Walschutzgebietes wird noch zu diskutieren sein," so die SSW-Abgeordnete, die gleichzeitig alle Beteiligten zu einer sachlichen und vorurteilsfreien Diskussion über das Gesetz aufforderte und in diesem Sinne die Protestaktion der "Allianz Westküste" ablehnte.

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