Pressemitteilung · 27.02.2015 Nicht wer am lautesten schreit hat recht

Zum heute bekannt gewordenen Ergebnis des externen Gutachtens bezüglich der angedachten, aber letztlich verworfenen Vertrauensbekundung schleswig-holsteinischer Gerichtspräsidenten an die Justizministerin erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Am Beispiel Daniel Günther zeigt sich wieder einmal, was andere bereits im Kindergarten gelernt haben: Nicht wer am lautesten schreit, hat recht. 

Das Gutachten bestätigt letztlich jene Rechtsauffassung, die wir bereits am 18. Februar geäußert haben – dass ein Gerichtspräsident in der Funktion als Behördenleiter agiert und nicht als Richter und es im Rahmen dieser Funktion durchaus zulässig ist, der guten Zusammenarbeit mit dem Ministerium Ausdruck zu verleihen. Zumal die angedachte Vertrauensbekundung überhaupt nicht in Zusammenhang mit den Ereignissen in der JVA Lübeck stand, sondern als Richtigstellung auf die nicht durch Quellen belegte Information in einem Zeitungsartikel, in Justizkreisen würde offen über die Justizministerin gelästert.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die Opposition wieder einmal viel Luft bewegt hat, ohne die erzeugte Energie irgendwie sinnvoll zu nutzen. 

Damit beantwortet sich nebenbei auch die Frage, warum die Energiewende unter Schwarz-Gelb kaum voran gekommen ist, von selbst. 

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