Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 23.04.1997 Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Hintergrund der von der Bundesumweltministerin Merkel eingebrachten Entwurfs zur Neu-fassung des Bundesnaturschutzgesetzes ist leider die Tatsache, daß es bei der Gefährdung von Biotopen sowie von Tier- und Pflanzenarten noch immer keine Trendwende zum Positive gibt. So sagt das Umweltministerium in seiner Zeitschrift „Umweltpolitik aktuell“ vom März 1997, daß bei weitem noch keine Entwarnung bei der Arten- und Biotopgefährdung gegeben werden kann.

Laut Daten des Bundesamtes für Naturschutz gelten beispielsweise 40% der Säugetiere, 75% der Kriechtiere, 58% der Lurche, 64% der Süßwasserfische und auch 39% der Vögel als „bestandsgefährdet“. Auch sind fast 27% der wildlebenden Pflanzenarten in Deutschland „bestands-gefährdet“. Angesichts dieser erschütternden Zahlen sollten alle darüber einig sein, daß die Bemühungen der vergangenen Jahrzehnte nicht ausgereicht haben, die Ursachen des Arten- und Biotoprückgangs wirksam zu bekämpfen. Eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist daher allein aus diesen Gründen unbedingt von Nöten.

Die Ziele, die das Bundesumweltministerium für die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes angibt, nämlich: „den Schwerpunkt des Naturschutzes mehr als zuvor auf den Schutz der Lebensräume wildlebender Tiere und Planzen zu legen“ und „die Vernetzung von Biotopen, um den Austausch von Tier- und Pflanzenpopulationen und deren Ausbreitung gemäß ihren spezifischen Bedürfnissen zu ermöglichen“ teilt nicht nur der SSW sondern, wie ich annehme und hoffe, auch die übrigen Parteien. Die entscheidende Frage ist: Wie erreichen wir diese Ziele? Hier vertritt auch der SSW die Auffassung, daß der Entwurf der Bundesregierung in einigen Punkten korrigiert werden sollte.
Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet interessante und detaillierte Vorschläge zur Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes. Wir plädieren deshalb dafür, die einzelnen Punkte im Umweltausschuß zu erörtern. Auch würden wir es nützlich finden, wenn der Umweltausschuß sich in so vielen Punkten wie möglich zu einem breiten Konsens finden könnte. Angesichts der Wichtigkeit des Naturschutzes würde dies dem Landtag gut zu Gesicht stehen.

Ich möchte heute nur kurz auf einige Punkte des Antrages von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingehen:

Die Forderung nach einem Vorrang für den Naturschutz in 10 % der Bundesfläche ist nicht genauer begründet. Im Landesnaturschutzgesetz für Schleswig-Holstein werden beispielsweise 15% gefordert. Wichtig erscheint uns, daß für mehr Fläche in der Bundesrepublik als bisher einen Vorrang für Naturschutz ausgesprochen wird, aber wieviel es sein sollte, müßte unseres Erachtens noch genauer untersucht werden.

Das Ziel, die kommunalen Landschaftsplanungen flächendeckend einzuführen, kann sinnvoll sein. Der SSW hält aber gleichzeitig daran fest, daß dann auch auf Bundesebene verstärkt Ausnahmen wie nach §6 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes zugelassen werden sollten. Angesichts der verschie-denen Probleme und unter anderem auch die Größe der Kommunen, wäre eine großzügigere Hand-habung wünschenswert. Teillandschaftspläne sollten zugelassen werden können.

Wichtig ist dem SSW auch, daß das Verständnis der Land- und Forstwirte für einen verbesserten Naturschutz gestärkt wird. Vertragsnaturschutz ist ein Weg. Aber unserer Meinung nach erreicht man diese Akzeptanz am besten, wenn die wirtschaftlichen Nachteile, die der Land- und Forstwirtschaft durch naturschutzbedingte Nutzungsbeschränkungen entstehen, auch wirklich finanziell voll ausgeglichen werden.

Anderseits stehen wir der Idee die Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereine und -verbände durch Einführung des Verbandsklagerecht zu stärken positiv gegenüber. Auch die sogenannte FFH-Richtlinie der EU für wildlebende Tiere und Pflanzen sollte nun endlich vollständig umgesetzt werden, was bereits 1995 hätte geschehen müssen.

Der SSW will einen effektiveren Naturschutz - sowohl für Schleswig-Holstein als auch für die Bundesrepublik als Ganzes. Den Löwenanteil des vorliegenden Antrages zur Änderung der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes können wir also ohne weiteres mit tragen. Aber die Details möchten wir sehr gerne im Umweltausschuß diskutiert haben.

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