Rede · 22.01.2016 Öffentlichkeitsbeteiligung muss sein

Flemming Meyer zu TOP 23 + 25 - Baumaßnahmen des Bundes planungsrechtlich schneller absichern / Verkehrswegebeschleunigungsgesetz

Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier im Landtag darüber debattieren, wie große Infrastrukturmaßnahmen zügiger geplant werden können, um sie schneller der baureife zuführen zu können, damit die Bagger endlich anrollen können. Angesichts der teilweise langen Planungszeiten ist es durchaus nachvollziehbar, wenn gefordert wird, Planungsverfahren zu beschleunigen, um Projekte voran zu bringen. Die Frage ist aber, wie sollen die Verfahrensbeschleuniger aussehen? Welchen Weg wollen und können wir gehen? Schließlich handelt es sich hierbei nicht ausschließlich um Landesrecht. Viele der rechtlichen Grundlagen sind Bundes- oder EU-Vorgaben. 

Forderungen die Entscheidungswege zu beschleunigen, die Planfeststellungsverfahren zu optimieren, den Rechtsweg zu straffen oder bei kleineren Maßnahmen wohlmöglich gänzlich auf Planungsschritte zu verzichten, sind plakativ und sie hören sich so schön einfach an. 

Die bestehenden rechtlichen Vorgaben sind aber nicht einfach vom Himmel gefallen. Sie gründen auf politischen Mehrheitsbeschlüssen, die durchaus ihre Berechtigung haben. 

Wenn man aber eine Änderung bestehender Gesetze wünscht, dann müssen sie auf den politischen und rechtlichen Prüfstand. Dies wäre aus Sicht des SSW ein aufrichtiger Umgang mit bestehenden Gesetzen. 

In diesem Kontext sehe ich den Vorstoß von Minister Meyer, herauszufinden welche Maßnahmen ergriffen werden können, um bei der Umsetzung größerer Infrastrukturprojekte wieder schneller zu werden. Dabei halte ich es durchaus für angemessen, die bestehenden Standards mit Standards aus anderen Ländern zu vergleichen.

Ich möchte aber deutlich sagen, dass es dabei nicht darum gehen kann, das Klagerecht einzudampfen. Öffentlichkeitsbeteiligung muss sein. Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Planfeststellungsverfahren ist das A und O in einem solchen Verfahren. Nur so wird gewährleistet, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger sich frühzeitig einbringen können, um entsprechend Gehör zu finden. Und dazu gehört dann auch das Recht zu Klagen. 

Da wir wissen, wie umfangreich Großprojekte sind, hat der einzelne Bürger hier kaum eine Möglichkeit die Materie komplett zu bearbeiten. Daher halte ich es für richtig, dass es auch das Verbandsklagerecht gibt. Diese Rechte zu beschneiden halte ich daher für den falschen Weg.

Nur durch die frühzeitige Beteiligung können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger einbringen, um entsprechend Gehör zu finden. Dass diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt wird, macht deutlich, wie unterschiedlich die Interessen des Gemeinwohls gesehen werden können. 

Ich halte es aber auch aus dem Grund für notwendig, weil der Bürgerwille wichtig ist für die Akzeptanz von Großprojekten. Vorgehensweisen wie beim Dialogforum zur Festen Fehmarnbeltquerung, machen deutlich, dass solche neuen Wege durchaus ein Weg sein können, die Bevölkerung vor Ort besser, schneller und effektiver mitzunehmen. Auch wenn Klagen damit nicht verhindert werden, können solche Maßnahmen aber dazu beitragen, sie zu verringern.

Unterm Strich kann ich sagen, Gerichtsverfahren sind eine legitime Kontrolle der Verwaltung. Wenn Planfeststellungsbeschlüsse von Gerichten aufgehoben werden, dann liegt dies nicht am Kläger, sondern an der Sturheit derer, die an rechtswidrigen Plänen festgehalten haben.

Um eine hohe Akzeptanz von Planungen zu erreichen, sind neben der frühzeitigen Beteiligung von Bürgern und Verbänden, auch transparente Verfahren und eine Offenheit hinsichtlich der Alternativen zur Lösung der Verkehrs- und Umweltprobleme notwendig. 

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