Rede · 22.02.2002 Opferschutz
Die CDU hat uns heute erneut eine Initiative zum Thema Opferschutz vorgestellt. Und natürlich freut es uns wieder, dass die CDU gerade in diesem Bereich so aktiv ist und hoffentlich auch bleibt. Denn es geht um ein ernsthaftes und wichtiges Thema. Die Hilfen für Opfer in Schleswig-Holstein sind in den letzten Jahren verbessert worden; aber sie können ohne Zweifel noch besser werden.
Bereits im letzten Jahr haben wir uns mit einem mangelhaften Antrag der CDU zu diesem Thema beschäftigt. Damals haben die meisten Redner die guten Absichten des damaligen Antrages begrüßt. Er wurde in den Ausschuss überwiesen und bei den Beratungen wurden vielerlei Anregungen gemacht, wie aus dem unsinnigen Antrag der CDU ein sinnvoller Beitrag zu dem wichtigen Thema werden konnte. Leider wurde aber seitens der CDU im Rahmen der Ausschussberatung keinerlei Versuch unternommen, dem eigenen Antrag weitere Taten folgen zu lassen. Die CDU unternahm diesbezüglich vielmehr überhaupt nichts mehr, und deshalb musste der Antrag zurückgewiesen werden.
Es drängte sich zwischenzeitlich schon der Verdacht auf, dass es der CDU doch nicht so wichtig war mit dem Thema Opferschutz, und deshalb hat es uns gefreut, dass die Unionskollegen jetzt den Beweis antreten, dass sie es wirklich ernst meinen. Neben der gleichen unverbindlichen Aussagen zum Opferschutz wie im letzten Jahr umfasst der Antrag eine wichtige Neuerung: die Stiftung zur Opferentschädigung. Eine derartige Stiftung, die es bereits seit einem Jahr in Baden-Württemberg gibt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings hat die CDU auch hier etwas in den falschen Hals gekriegt. Entgegen den Presseverlautbarung der CDU besteht auch bei Einrichtung einer Stiftung kein Recht des Opfers auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Eine derartige Stiftung kann in besonderen Fällen helfen; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Laut Pressemitteilung der CDU sollen die Lücken des Opferentschädigungsgesetzes durch diese Stiftung geschlossen werden. Dabei handelt es sich aber um Schmerzensgeld und Schadensersatz, die nicht nach dem Opferentschädigungsgesetz geregelt werden, sondern nach dem Zivilrecht. Voraussetzung für derartige Ansprüche ist nicht, dass der Täter zahlungsfähig ist. Aber dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Opfer wirklich Geld sehen. Auch in Baden-Württemberg macht man grundsätzlich derartiger Urteile zur Voraussetzung der eventuellen Zahlung durch die Stiftung. Der Vorteil einer Stiftung besteht also vor allem darin, dass in akuten Notlagen geholfen werden kann. Ob dieses schnell und unbürokratisch möglich ist, müssen wir noch im Ausschuss zu diskutieren.
Leider ergibt sich aber nicht auch aus dem jetzt vorliegenden Antrag, warum und wieso das Strafverfahren stärker an die Bedürfnisse des Opfers ausgerichtet werden muss. Dieses wurde schon im letzten Jahr gefordert. Damals hat der Kollegen Kubicki klargestellt, was der Sinn und Zweck eines Strafverfahrens ist. Die vorhandenen Möglichkeiten für Opfer bei der Teilnahme am Strafverfahren sind auf den Sinn und Zweck des Strafverfahrens ausgerichtet und berücksichtigen die Rechte der Verfahrensbeteiligten. Ich hätte mir gewünscht, dass die CDU zugehört und sich als etwas lernfreudiger erwiesen hätte. Dann hätte jetzt nicht der ganze Innen- und Rechtsausschuss dafür nachsitzen müssen.
Dort werden wir uns dann auch noch über den Zusammenhang zur Kostenerstattung für die Regelung des materiellen Tatfolgenausgleichs durch Rechtsanwälte und die Prozesskostenregelungen unterhalten müssen. Auch diese Punkte hätte man bereits bei der Beratung des letzten Antrags im Ausschuss ansprechen können. Ich hoffe wirklich inständig, dass die CDU dieses mal eine andere Vorgehensweise wählt, als im Landtag große Reden zu schwingen um die Sache dann im Ausschuss nicht ernsthaft zu verfolgen.