Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 10.10.2002 Ostseeparlamentarierkonferenz in St. Petersburg

Die Tatsache, dass die diesjährige Ostseeparlamentarierkonferenz vom 30.9. - 1.10. 2002 in St. Pe-tersburg unter der Überschrift „Wege der Integration und der Kooperation“ stattfand, könnte an sich als ihr wichtigstes Ergebnis bezeichnet werden. Zugleich wurde aber schon im Laufe der Eröffnungszeremonie deutlich, dass man von russischer Seite nicht nur gewillt war, im Sinne der Konferenz zu agieren, sondern auch vorhatte, sie als Plattform für das Propagieren eigener nationaler Interessen zu nutzen. Bemerkenswert war die Offenheit, womit es geschah.
Dabei ging es um die Situation der russischen Minderheit in den Baltischen Staaten und nicht zuletzt um Kaliningrad. Die Kaliningrad-Frage war überhaupt das entscheidende Thema der Konferenz. Sie war letztlich auch der Grund dafür, dass die Erarbeitung der Abschlussresolution kein Selbstgänger wurde. Mit anderen Worten: um den Inhalt der genannten Resolution richtig einschätzen zu können, sollte man bedenken, dass sie erstens konsensfähig sein muss und zweitens nicht den Hintergrund her gibt, vor dem sie entstanden ist. Dass dieser Prozess gelang, ist auch ein Erfolg der Ostseeparlamentarierkonferenz.
Gleichzeitig drängt sich aber die Frage auf, ob es bis zum Kopenhagener Gipfel im November denn gelingen wird, einen Weg für Kaliningrad zu finden. So machte Präsident Putin auf dem Gipfel des Ostseerates am 10.Juni diesen Jahres zum wiederholten Male deutlich, dass Russland noch stets die Hoffnung hegt, Visumfreiheit für die Einwohner der Region Kaliningrad erzwingen zu können, wenn ab 2004 die Nachbarn Kaliningrads in die EU aufgenommen werden.
Und genau wie Putin sahen auch die russischen Redebeiträge auf der Parlamentarierkonferenz die Einführung einer Visumpflicht als eine Verletzung der Menschenrechte an. Während also von russischer Seite versucht wird, die Folgen der EU-Erweiterung ausschließlich auf die Frage der Visumfreiheit und der Etablierung einer Transitregelung für Kaliningrad zu verkürzen, wird vonseiten der EU darauf hingewiesen, dass viel breiter verhandelt wird und verhandelt werden sollte. Dabei spielen auch Fragen des Umweltschutzes eine wichtige Rolle.
Das zweite „Standbein“ der diesjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz war denn auch das Thema „Ökologische und Umwelt-Herausforderungen in der Ostseeregion“. Dabei ging es zum einen um den Abschlussbericht der im letzten Jahr von Mecklenburg-Vorpommern initiierten Arbeitsgruppe zur Schiffssicherheit in der Ostsee, zum anderen um den Zusammenhang von Gesundheits- und Umweltschäden bis hin zu der Lagerung von chemischen Waffen in der Ostsee. Alle genannten Umweltaspekte finden sich in der Abschlussresolution wieder.
Die Ostseeparlamentarierkonferenz ist ein Treffen von Parlamentariern aus dem Ostseeraum. Das ist sowohl ihre Stärke als auch ihre Schwäche; wir haben dies hier im Hause schon mehrfach diskutiert. Der SSW steht zu der offenen Form der Parlamentarierkonferenz, sie ist im Moment auch die einzig realistische. Hinzu kommt, dass sie – wird sie denn ernst genommen wird – unterstreicht, dass Demokratie nur funktioniert wenn sie gelebt wird – wenn sie nicht nur als System, sondern in erster Linie als Lebensform verstanden wird. Von diesem Verständnis hier ist es nur folgerichtig, dass an der Ostseeparlamentarierkonferenz NGO´s und weitere Akteure der Ostseearbeit teilnehmen. Schleswig-Holstein hat sich zum Beispiel dafür stark gemacht, dass die FUEV – die föderalistische Union Europäischen Volksgruppen – einem Beobachterstatus bei der Ostseeparlamentarierkonferenz eingeräumt wird. An der Konferenz in St. Petersburg nahm somit erstmals der Vizepräsident der FUEV, Hans Heinrich Hansen vom Bund Deutscher Nordschleswiger, teil.
Wir wollen also den offenen Diskurs, was aber nicht heißt, dass wir uns nicht zu Hause Gedanken darüber machen sollten, wie wir die Arbeit der Parlamentarierkonferenz stärken können. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, die genutzt werden sollten. Überlegenswert ist zum Beispiel, ob nicht die Zuständigkeiten für jeweils eine Legislaturperiode festgelegt erden sollte. Wichtiger scheint uns aber zu sein, dass wir lernen müssen, die Arbeit aktiver zu begleiten – die Umsetzung der Abschlussresolution zum Beispiel.
Damit meine ich auch, dass vermieden werden sollte, dass Vorschläge gemacht und beschlossen werden, die dann nicht mit Haushaltsmitteln unterfüttert werden. Die Initiative des Bundestages für die Gründung einer Ostseejugend Stiftung ist so ein Ding. Wir regen an, dass wir uns im Europaausschuss mit der Erarbeitung so eines „Aktionsplans“ befassen, um unseren Gestaltungsspielraum zu nutzen. Wer meint, dieses alles sei einfach mit der Etablierung neuer formalisierter Strukturen zu leisten macht es sich aus Sicht des SSW zu leicht.

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