Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 24.02.2012 Pferdekennzeichnung mit Brandeisen verbieten

Jeder hier im Haus kann sich vorstellen wie schmerzhaft eine Verbrennung 3. Grades ist. Nichts anderes wird einem Fohlen zugefügt, dem ein heißes Brandeisen großflächig aufgedrückt wird. Mit der Verbrennung wird eine Wunde erzielt, die eine dauerhafte Narbe zur folge hat.
Dies nur, um das Tier zu kennzeichnen.
Es geht aber auch anders. Ein Pferd kann auch mit einem Transponderchip versehen werden, mit dem das Tier individuell und unverwechselbar gekennzeichnet ist.

Nach einer EU-Verordnung von 2008 sollen Einhufer aus tierseuchenrechtlicher Sicht grundsätzlich elektronisch Identifizierbar sein. Für alle ab Juli 2009 in Deutschland geborenen Fohlen gilt die Kennzeichnungspflicht mittels Chip. Es gibt in Deutschland also eine klare Verpflichtung wie diese zu handhaben ist.
Nebenbei bemerkt, das Chippen bei Trabern wird bereits seit den 90’er Jahren gemacht. Und es waren die Zuchtverbände selbst, die daran ein Interesse hatten.
Daher ist es bedauerlich, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat nun versucht diese Kennzeichnungspflicht zu umgehen und an der antiquierten Methode des Schenkelbrandes festhalten will.

Welche der beiden Kennzeichnungsmethoden für das Tier schmerzhafter ist, kann sich jeder vorstellen. Es ist erwiesen, dass das Brandeisen dem Tier größere Schmerzen zufügt und dass diese Schmerzen mehrere Tage anhalten können.
Gegner des chippens fügen immer wieder an, dass dem Tier schmerzen zugefügt werden und dass sich die Wunde entzünden kann. Da mag man Recht haben. Aber eine Brandwunde verheilt auch nicht immer problemlos.
Auch Experten sind sich einig, dass das chippen aus tierschutzfachlicher Sicht sinnvoller ist als der Schenkelbrand. Es ist also nicht die Frage was aus tierschutzfachlicher Sicht das geringere Leid für das Tier ist, die in dieser Diskussion vorne ansteht.

Der Punkt in diese Diskussion ist, dass wir auf der einen Seite die Aspekte des Tierschutzes haben und auf der anderen Seite wirtschaftliche Interessen. Der Schenkelbrand versieht das Tier mit einem permanenten und sichtbaren Markenzeichen. Das ist der Grund warum die Züchter an ihrem Logo festhalten wollen. Die verschiedenen Pferderassen über die wir reden, haben sich im Laufe der Jahre äußerlich soweit angeglichen, dass sie kaum noch zu unterscheiden sind. Einzig anhand des Brandzeichens ist äußerlich festzustellen, aus welcher Zucht sie stammen. Es geht also um die Frage, wie ich mein Produkt so kennzeichne, dass für jeden ersichtlich ist, womit er es zu tun hat. Wir Reden also über Marketing und wirtschaftliche Interessen der Zuchtverbände.
Diese Aspekte sind es, die den Gegensatz zum Tierschutz darstellen. Es stellt sich also die Frage, welchen Wert hat der Tierschutz gegenüber diesen wirtschaftlichen Interessen. Wollen wir Akzeptieren, dass einem Tier erhebliche Schmerzen zugefügt werden, nur damit nach außen Sichtbar wird, aus welcher Zucht es stammt? Dies ist eine rein politische Bewertung.

Für den SSW stelle ich fest: Es gibt die Möglichkeit ein Tier elektronisch zu kennzeichnen, damit es jederzeit identifiziert werden kann. Das ist Fakt. Fakt ist auch, dass dem Fohlen mit dem Schenkelbrand enorme Schmerzen zugefügt werden, die so nicht mehr notwendig sind.
Die Aspekte des Tierschutzes stehen aus Sicht des SSW daher über den wirtschaftlichen Interessen der Zuchtverbände.
Sowohl Bundesrat als auch das Bundeslandwirtschaftsministerium sprechen sich gegen den Schenkelbrand aus. Die Gründe liegen auf der Hand. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung im Bundesrat daran festhält, den Schenkelbrand als alternative Kennzeichnungsmethode zu ermöglichen. Daher fordere ich sie auf, agieren sie im Sinne eines modernen Tierschutzes und verzichten sie auf den Schenkelbrand.

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