Rede · 26.09.2013 Planungen der Landesregierung: Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung

„Eine transparente Berechnungsgrundlage bringt endlich Planungssicherheit für alle Beteiligten“

Wir haben uns im vergangenen Jahr auf das Ziel verständigt, die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft schrittweise zu verbessern. Und wie Sie sicher alle wissen, ist eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Auf diesem Weg erhalten die freien Schulen endlich die Planungssicherheit, die sie brauchen. Diese Punkte sind umgesetzt. Unterm Strich ist damit schon heute klar, dass die Schulen in freier Trägerschaft schon ab 2014 rund 5 Millionen Euro mehr an Förderung erhalten. Trotz geringer werdender Haushaltsspielräume ist das ein Plus von fast 9 Prozent. Auch wenn es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, halte ich diese Tatsache für erwähnenswert.

In Sachen Ersatzschulfinanzierung kommen SPD, Grüne und SSW also eindeutig ihren Verpflichtungen nach. Kein Zweifel: Die freien Schulen sind ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein. Zwar bilden sie bildungspolitische Wünsche von bestimmten Gruppen ab, so dass hier kein Anspruch auf eine vollständige Finanzierung abgeleitet werden kann. Aber unabhängig davon ist und bleibt es unsere Aufgabe, für eine Grundfinanzierung der Ersatzschulen zu sorgen. Anders als unsere Vorgänger in der Regierung sehen wir es als wichtige und vor allem dauerhafte Aufgabe an, dieses alternative Schulangebot zu unterstützen. Und wer sich das neue Schulgesetz und den vorgelegten Haushalt ansieht, der wird erkennen, dass auch genau dies passiert.

Natürlich wird die Schulvielfalt per Grundgesetz garantiert. Doch ich denke es wird mehr als deutlich, dass wir diese garantierte Vielfalt nicht als lästige Pflicht sondern als Bereicherung sehen. Durch unsere Maßnahmen sind und bleiben Schulen in freier Trägerschaft eine echte Alternative. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass wir beide Systeme - das öffentliche wie das private - brauchen, um mehr junge Menschen zu höheren Abschlüssen zu führen. Daher werden wir sie selbstverständlich auch in Zukunft, und nicht nur für das kommende Jahr, angemessen fördern. Mit Blick auf so manche Pressemitteilung muss ich eins klar sagen: Es ist absolut unverantwortlich, Schulformen oder Schulsysteme gegeneinander auszuspielen und damit die Ängste der Betroffenen zu schüren.

Bitte erlauben Sie mir als Abgeordnete des SSW den Hinweis, dass die neue Finanzierung für Schulen in freier Trägerschaft auch eine minderheitenpolitische Dimension hat. Denn wie Sie wissen, sind wir wieder zu einer gerechten Finanzierung der dänischen Schulen zurückgekehrt. Und diese gerechte Finanzierung beruht jetzt auf der gleichen Grundlage wie die Finanzierung der freien Schulen. Ich denke, dass ich Sie in diesem Zusammenhang nicht daran erinnern muss, welche besondere Verantwortung das Land Schleswig-Holstein für die dänischen Schulen hat: Denn sie fungieren schlicht und einfach als Regelschulen für die dänische Minderheit. Der dänische Schulverein erfüllt damit einen Gewährleistungsauftrag, der sonst durch das öffentliche Schulsystem erfüllt werden müsste. Das heißt im Klartext: Gäbe es die dänischen Schulen nicht, dann müsste die Beschulung der Kinder der dänischen Minderheit mit Unterricht in dänischer Sprache im öffentlichen Schulsystem erfolgen. Ähnlich, wie es in Sachsen und Brandenburg öffentliche sorbischsprachige Schulen für die Sorben tun.

Für die Unbelehrbaren unter uns möchte ich noch hinzufügen, dass sich die erwähnte Gewährleistungspflicht nicht nur aus unserer Landesverfassung, sondern insbesondere auch aus der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen ergibt. Nur zur Erinnerung: In dieser Charta hat sich das Land verpflichtet, für die Kinder der dänischen Minderheit Schulunterricht auf Dänisch oder zumindest in einem ausreichenden Anteil in dänischer Sprache zu gewährleisten. Es ist also genau dieser bundesgesetzliche Anspruch, den Schleswig-Holstein dadurch erfüllt, dass der dänische Schulverein diese Schulen betreibt. Aus diesem Grund ist eine 100%-Förderung nicht nur sinnvoll, sondern eben auch rechtlich geboten. Die Gleichstellung der dänischen Schulen mit den öffentlichen Schulen ist damit der einzig anwendbare Maßstab.

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