Rede · 16.12.2005 Planungen zur Struktur der Gerichte in Schleswig-Holstein
Wer sich noch einmal den Ablauf der Gerichtsstrukturreform vor Augen führt, stellt fest, dass sich die Landesregierung in dieser Angelegenheit wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert hat. So wurde im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien vereinbart, die Strukturen der Amtsgerichte auf den Prüfstand zu stellen.
Daraufhin war Ende Juli der Presse zu entnehmen, dass Justizminister Döring, wenn es nach ihm ginge, einen Kahlschlag in der Schleswig-Holsteinischen Amtsgerichtslandschaft durchführen würde. So würde er von den bisherigen 27 Amtsgerichten am liebsten nur noch 4 Standorte übrig lassen. Doch aus Rücksicht auf die GMSH wurde dieser Gedanke dann doch verworfen, da es den Tod der GMSH bedeutet hätte.
Nachdem also die Katz aus dem Sack gelassen wurde, wurde dann im August ein Konzept für die Reform der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein vorgelegt. Aber erst Ende August wurden die Vorschläge des Justizministers den Amtsdirektoren und den Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in einer Veranstaltung vorgestellt. Erst zu diesem Zeitpunkt wurden dann auch die zuständigen Personalgremien, die betroffenen Kommunen und Kreise, sowie die verschiedenen Verbände über die Pläne in Kenntnis gesetzt.
Ich habe dies so ausführlich geschildert, um deutlich zu machen, dass die, die es eigentlich betrifft, von ihrem vermeintlichen Schicksal aus der Zeitung erfahren mussten. Diese Art der Informationspolitik kritisieren wir, denn so darf man mit den Menschen im Land nicht umgehen.
Worin ist nun aber die Reform des Justizministers begründet? Dem Konzept der Landesregierung ist hierzu zu entnehmen, dass es das Ziel des Ministeriums ist, die Amtsgerichte für die Zukunft fit zu machen. Denn die bereits hohe Regelungsdichte wird weiter zunehmen und auch europäisches Gemeinschaftsrecht wird immer mehr Raum im Rechtsalltag einnehmen. Daher ist es wichtig, die Leistungsstärke der Amtsgerichte für die Zukunft zu sichern, damit sie auf zukünftige Herausforderungen schnell und flexibel reagieren können. Ein weiterer Grund für strukturelle Änderungen liegt natürlich auch darin begründet, dass die Landesregierung darin Sparmöglichkeiten sieht.
Vordringlich scheinen diese Erklärungen, durchaus schlüssig, dem wir teilweise auch inhaltlich folgen können. Und um es gleich vorweg zu sagen, der SSW verschließt sich nicht prinzipiell einer Reform der Amtsgerichtsstruktur. Aber hiermit werden wir uns im nächsten Jahr noch ausführlich beschäftigen, wenn das entsprechende Gesetz im Landtag behandelt wird.
Das Konzept der Landesregierung hat für reichlich Unruhe im Land gesorgt, das wissen wir. Und die Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen ist ebenso ein Beleg dafür. Die Landesregierung hat auf diese Stellungnahmen entsprechend reagiert und danach ihr Konzept erneut geändert. Das heißt also, dass hier durchaus Spielraum für weitere Änderungen ist. Diesen Spielraum möchten wir nutzen und sprechen uns für den weiteren Erhalt des Amtsgerichts Kappeln aus.
Ich möchte mich bei der Argumentation für den Standort Kappeln vorläufig nur auf strukturpolitische und den regionalen Aspekt konzentrieren. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung derartige Argumente in ihren Überlegungen völlig außer Acht gelassen hat.
Denn wir wissen, dass die gesamte Region Kappeln in der Vergangenheit massive Einschnitte hinnehmen musste. So hat die Schließung des Marinestützpunktes Olpenitz zur Folge gehabt, dass insgesamt 2.000 militärische und zivile Arbeitsplätze weggefallen sind. Für eine Stadt mit nur 10.000 Einwohnern war dies eine wirtschaftliche und menschliche Katastrophe, weil damit ein sehr großer Teil der gesamten Kaufkraft in der Region weggefallen ist. Die Begründung des damaligen Verteidigungsministers Struck, dass die Schließung auf einer rein militärischen Entscheidung beruht, war ein Schlag ins Gesicht der Menschen vor Ort. Seinerzeit hat der Landtag hierzu einen fraktionsübergreifenden Antrag verabschiedet, in dem wir uns für diese Region ausgesprochen haben. Dies möchte ich nur noch einmal in Erinnerung rufen, wenn wir über eine weitere Behördenschließung in Kappeln debattieren. Dies alles muss man berücksichtigen, wenn wir wieder über Kappeln sprechen, denn so sind die Bedingungen, die wir vor Ort vorfinden. Die Standortschließungen hat man in Kappeln noch nicht verwunden und nun teilt der Justizminister des Landes mit, dass das Amtsgericht aus strukturreformpolitischen Gründen geschlossen werden soll. Dies können die Menschen in der Region nicht nachvollziehen.
Das Land trägt die Verantwortung für seine strukturpolitischen Entscheidungen und die geplante Schließung des Amtsgerichts dort ist für die Region eine heftige Entscheidung. Daher appelliere ich an den Justizminister, diese Argumente bei seiner Reform zu berücksichtigen sich also im Sinne dieser strukturschwachen Region zu entscheiden.