Rede · 30.10.2020 Planungssicherheit für die Kommunen

„Der Finanzausgleich der Küstenkoalition hat Bestand und Jamaika führt ihn fort. Damit gibt es Planungssicherheit für die Kommunen.“

Lars Harms am Meer

Lars Harms zu TOP 7+8 - Gesetzentwürfe zur Änderung des Finanzausgleichs (Drs. 19/2156; 19/2477; 19/2119; 19/2478)

So kompliziert die Materie ist, mit der wir es mit dem Finanzausgleich zu tun haben, so wichtig ist sie: sie berührt nämlich die wichtigen Säulen unserer demokratischen Struktur. Landtag und Landesregierung tragen über ein gerechtes Finanzmodell dafür Sorge, dass die Aufgaben der unterschiedlichen Ebenen, also Land und Kommunen, ausreichend mit Finanzen unterfüttert werden. Nur auf diese Weise können diese Aufgaben dann auch tatsächlich ausgeführt werden. Wenn Aufgaben vorgeschrieben werden, müssen auch die nötigen Gelder zur Verfügung stehen. Alles andere hilft nicht weiter. 

Die damalige Küstenkoalition hat versucht, diesen Weg möglichst weit zu gehen. Dass Jamaika sich an die Wegmarken und die Beschilderung hält, zeigt, dass die Richtung stimmte. Die damalige massive Kritik ist inzwischen verstummt. Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes hat einen Prozess in Gang gesetzt, an dem die Kommunen sich sehr konstruktiv beteiligen konnten und der sogar eine schleswig-holsteinische Besonderheit hervor gebracht hat: durch ein externes Gutachten konnten die Finanzbedarfe von Kommunen und Land umfassend ermittelt werden. Eine derartig wissenschaftlich fundierte Begutachtung ist einmalig in Deutschland und ist eine gute Grundlage für die Entscheidungen des Landtages. 

Die gerechte Finanzierung der Flüchtlingskosten, die auskömmlichen Investitionen der Schulen und nicht zuletzt der Wunsch vieler Kommunen nach einer differenzierten Kreisumlage gehören zu den Aufgaben, die das Gericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat.
Vor allem beim Schulgesetz ist etwas gelungen, das noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen ist. Das Gesetz macht keine Unterschiede mehr: Die Schulen der dänischen Minderheit sowie die Privatschulen gehören heutzutage selbstverständlich in die gesetzlichen Schulregelungen hinein. Sie werden genauso bei der Finanzierung bedacht, wie die öffentlichen Schulen der deutschen Mehrheitsbevölkerung. Es erfüllt mich mit einer gewissen Genugtuung, dass das, was in der Landesverfassung verankert wurde, tatsächlich Einzug in den Gesetzgebungsalltag des Landes gefunden hat. Die Gleichstellung der Minderheiten hört nämlich nicht bei Sonntagsreden auf, sondern bewährt sich gerade in Gesetzen, die von Anfang an die Bedürfnisse der Minderheiten mitdenken. Keine Sonderregelung oder Nebengesetze, sondern die volle Anerkennung der Minderheiten im Rahmen des Investitionszuschusses des Schulgesetzes. Hier zeigt sich ein Gesinnungswandel, der nun rein gar nichts mehr mit den Grenzlandkämpfen vergangener Jahrzehnte zu tun hat. Darum gilt mein ausdrücklicher Dank allen Beteiligten.

Auch bei der Kreisumlage zeigt sich, wie sich Schleswig-Holstein in den letzten Jahren verändert hat. Früher hatten finanzschwache Kommunen kaum die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen. Ihnen fehlten schichtweg die Ressourcen. Heutzutage werden ihre Interessen nicht nur anerkannt, sondern sollen in einer differenzierten Kreisumlage auch Einzug in die Finanzverteilung innerhalb der Kreise halten. Aus der Sicht Nordfrieslands, wo es finanzstarke Kommunen ohne Zukunftssorgen ebenso gibt wie finanzschwache Kommunen ohne große Rücklagen, ist die kreisinterne Umverteilung ein Zeichen der Solidarität. Daher freue ich mich, dass ein entsprechender Änderungsantrag des SSW Eingang gefunden hat in einen weiteren Änderungsantrag der Jamaika-Koalition, der nun auch in der gestrigen Innen- und Rechtsausschusssitzung beschlossen worden ist. Die Erhebung einer differenzierten Kreisumlage ist und bleibt ein optionales Instrument, das vor Ort anhand der jeweiligen individuellen Gegebenheiten eingesetzt werden kann. Ich wünsche mir, dass andere Landkreise dies fortan auch nutzen werden.

Am Ende bleibt festzustellen: Der Finanzausgleich der Küstenkoalition hat Bestand und Jamaika führt ihn fort. Damit gibt es Planungssicherheit für die Kommunen.
 

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