Pressemitteilung · 22.01.2013 Privatisierung der Sparkassen verhindern

Zur Debatte um das von der Küsten-Koalition eingebrachte Gefahrenabwehrgesetz zum Schutze der öffentlich-rechtlichen Sparkassen erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:


Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen:
Die Talsohle der Finanz- und Wirtschaftskrise ist kaum durchschritten, da rufen CDU und FDP unsere öffentlich-rechtlichen Sparkassen schon zum Spekulationsobjekt für investitionshungrige Privatbanker aus.
Da muss ich mich ernsthaft fragen, haben die gar nichts gelernt aus den Ereignissen der letzten fünf Jahre?

Mit der Änderung des Sparkassengesetzes 2010 hat die schwarz-gelbe Vorgängerregierung die Büchse der Pandora geöffnet. Würde die ohne Zweifel ehrenwerte HaSpa von dem so ermöglichten Einstieg in Schleswig-Holstein Gebrauch machen, stünde automatisch auch anderen privaten Bankkonzernen der europarechtliche Klageweg in unsere Sparkassen frei.
Das wollen nicht nur wir, sondern auch der Sparkassenverband verhindern. Denn private Bankenkonzerne sind eben nicht Heilsbringer für die Sparkassen, wie uns CDU und FDP uns jetzt weis machen wollen.

So verlockend die Möglichkeit einer solchen, externen Kapitalzufuhr auch sein mag, so teuer wäre der Preis, den wir dafür unter Umständen bezahlen müssen. Unsere öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind dem Allgemeinwohl verpflichtet, private Institute in der Regel nur der höchstmöglichen Rendite. Die Trennung dieser beiden grundverschiedenen Geschäftsmodelle ist sicherlich ein wesentlicher Grund dafür, dass die meisten öffentlich-rechtlichen Sparkassen verhältnismäßig gut durch die Finanzkrise gekommen sind. Damit das auch so bleibt, hat das rot-grün-blaue Bündnis einen Änderungsvorschlag zum Sparkassengesetz eingebracht, der die schwarz-gelbe Risikolücke wieder schließt.

Bedauerlich ist, das sage ich ganz selbstkritisch, dass wir die Änderung im Eilverfahren verabschieden müssen, um größeren Schaden von den Sparkassen abzuwenden. Genau solche Hauruck-Verfahren mussten wir schließlich mehrmals bei der schwarz-gelben Vorgängerregierung abmahnen. Doch in diesem Fall ist in der Tat Gefahr im Verzug, da die Genehmigung für einen Einstieg der HaSpa in Hohenweststedt unmittelbar bevorsteht - und damit auch der juristische Dammbruch.

Die Tatsache, dass der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein dies genau so sieht, bestärkt uns in der Auffassung, dass eine Gesetzesänderung richtig und unaufschiebbar ist.

In einem nächsten Schritt wird es darum gehen, die Sparkassen dabei zu unterstützen, tragfähige Konzepte zu erarbeiten, wie sich die öffentlich-rechtlichen Institute auch künftig auf dem Markt behaupten und zugunsten der Allgemeinheit weiterentwickeln können.

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