Pressemitteilung · 18.02.2000 Prozesskostenhilfe für Insolvenzverfahren absichern

Der SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag unterstützt die Bemühungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB), die Prozesskostenhilfe für Betroffene von Insolvenzverfahren möglichst schnell gesetzlich abzusichern. Da bisher kein Rechtsanspruch auf solche Hilfen bestehen, machen die Gerichte heute noch von ihren Möglichkeiten Gebrauch, die Prozesskostenhilfe abzulehnen. Dadurch wird manchen Schuldnern die Chance verbaut, die Hilfsmöglichkeiten der Insolvenzordnung voll in Anspruch zu nehmen. Dieses Problem ist auch im Bund erkannt worden. Das Problem beschäftigt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit einer umfassenden Novellierung der Insolvenzordnung befasst.

Hierzu erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

"Der SSW hat die zum 1.01.1999 in Kraft tretende Insolvenzordnung begrüßt, denn erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte können auch privaten Schuldnerinnen und Schuldnern die Restschulden erlassen werden. Das war ein großer Fortschritt. Es ist aber ein rechtlicher Webfehler, dass den Schuldnern diese Möglichkeit verbaut wird, wenn Gerichte die Prozesskostenhilfe ablehnen. Daher gehört die Prozesskostenhilfe in der Insolvenzordnung verankert.

Da die Probleme drängen, muss erwägt werden, die Aufnahme der Prozesskostenhilfen in die Insolvenzordnung vom übrigen langwierigen Verfahren der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auszuklammern und möglichst schnell eine Novelle anzustreben. Sollte der Bund dieses nicht sehr bald von sich aus tun, wird die Landesregierung im Bundesrat aktiv werden müssen, um eine schnelle Lösung anzuregen. Wir können den Betroffenen nicht länger zumuten, auf eine Hilfe zu warten, die ihnen schon mit der Verabschiedung der Insolvenzordnung zugesagt wurde. Der Landtag wird sehr bald in der kommenden Legislaturperiode überlegen müssen, wie diesem Problem abgeholfen werden kann. Der SSW wird auf jeden Fall zur gegebenen Zeit die Initiative ergreifen. Wir hoffen dabei auf die Unterstützung anderer Parteien.

Mir ist durchaus bewusst, dass ein Rechtsanspruch auf Prozesskostenhilfe für das Land nicht kostenneutral wäre. Die Gläubiger würden aber lernen müssen, dass es sich lohnt, verstärkt außergerichtliche Schlichtungswege anzuerkennen und zu nutzen. Damit würden mittelfristig die Kosten für das Land vermieden."

Auch in Schleswig-Holstein wird Schuldnern von Gerichten die Prozesskostenhilfe verweigert. Nach Angaben der BAG-SB sind in Schleswig-Holstein ca. 100.000 Menschen von Überschuldung betroffen. Sie können zum Teil ohne Prozesskostenhilfe nicht die vom Gesetzgeber in Aussicht gestellte Schuldenbefreiung erlangen.

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