Pressemitteilung · 14.09.2013 Resolution: Der SSW lehnt Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen ab
1. Der Landesparteitag des SSW lehnt den Vorschlag vom Städtetag Schleswig-Holstein zur Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Gemeinde- und Kreiswahlen ab. Der Landesparteitag hält hierzu fest:
- Sperrklauseln erschweren die Abbildung demokratischer Meinungsvielfalt in den kommunalen Parlamenten.
- Auch eine 3% Sperrklausel wäre aus Sicht des SSW verfassungswidrig gem. BVerfG, 2 BvK 1/07, da der vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verstoß gegen Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit im Wesentlichen unberührt bliebe.
2. Auch eine Änderung des Auszählverfahrens zu Ungunsten kleinerer Parteien lehnt der SSW ab.
- Das bei Kommunalwahlen angewandte Sainte Laguë-Verfahren hat sich bewährt, da es tendenziell weder kleinere noch größere Parteien bevorzugt.
Durch eine Rückkehr zum D’Hondt-Verfahren würden systematisch kleinere Parteien benachteiligt und dadurch die Erfolgswertgleichheit der Parteien verzerrt.
3. Der Vorschlag des Städtetages zu einer Erhöhung der benötigten Mandatszahl zur Erlangung der Fraktionsstärke lehnt der SSW ebenfalls ab.
- Eine Gängelung kleinerer Parteien über den Geldbeutel durch Aberkennung des Fraktionsstatus ist für den SSW nicht hinnehmbar.